Vater verklagt Bundesland Brandenburg wegen anhaltendem Unterrichtsausfall
Jens Schröder aus Prenzlau in der Uckermark hat genug. Seit Februar erhält sein Sohn am örtlichen Gymnasium keinen regulären Physikunterricht mehr – ein Zustand, den der Vater als unhaltbar bezeichnet. Nun zieht Schröder vor das Verfassungsgericht und verklagt das Land Brandenburg. Es geht um mehr als nur um fehlende Physikstunden, betont der engagierte Vater: „Es geht um eine Grundsatzentscheidung“.
Seit Wochen kein Physikunterricht am Gymnasium
Am 20. Februar informierte die Schulleitung die Eltern per E-Mail, dass in den Jahrgangsstufen 8 und 9 aufgrund der langfristigen Erkrankung eines Physiklehrers kein regulärer Physikunterricht stattfinden wird. Das Gymnasium verfügt über lediglich zwei Physiklehrer, von denen nun einer ausfällt. Seitdem fallen die Stunden komplett aus, selbst angekündigte Physiktage zum Nachholen des Schulstoffs fanden bisher nicht statt.
Schröder äußert sich skeptisch gegenüber solchen Kompaktveranstaltungen: „Die Schüler können an einem einzigen Physiktag nur begrenzt Stoff aufnehmen.“ Für ihn ist klar: Der Unterrichtsausfall verletzt nicht nur das Brandenburgische Schulgesetz, sondern auch die Landesverfassung und das Grundgesetz.
Forderungen und geplante Klage vor Gericht
Der Vater fordert das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) auf, spätestens ab dem 4. Mai für Distanzunterricht in Präsenz zu sorgen. Sein Vorschlag: Ein Physiklehrer von einem anderen Gymnasium unterrichtet die Schüler online, während sie im Klassenraum sitzen. Der verbliebene Physiklehrer könnte anschließend die Aufgaben kontrollieren. Diese technische Möglichkeit existiere bereits und sei gesetzlich erlaubt.
Falls bis zum Stichtag keine Lösung gefunden wird, fordert Schröder die Bezahlung eines Privatlehrers auf Kosten des Landes. „Sonst schaffen wir es nicht, den versäumten Stoff nachzuholen“, erklärt er. Seine geplante Klage stützt sich auf Paragraf 44 Absatz 2 des Schulgesetzes, der Schülern Unterricht nach der geltenden Stundentafel garantiert.
Lehrermangel und strukturelle Probleme in Brandenburg
Im Land Brandenburg gibt es derzeit mehr als 740 offene Lehrerstellen. Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) kündigte an, 250 der im vergangenen Jahr gestrichenen 340 Stellen noch besetzen zu wollen. Für die kommenden Jahre betonte er die Konzentration auf Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen.
Schröder kritisiert diese Entwicklung scharf: „Seit Jahren fallen an unseren Grundschulen massiv Stunden aus; inzwischen trifft das auch das Gymnasium.“ Besonders im ländlichen Raum seien die Folgen spürbar. Der Vater berichtet von Schülern, die zeitweise gar keinen Matheunterricht hatten – ein für ihn nicht hinnehmbarer Zustand.
Erste Reaktionen und anstehende Entscheidungen
Inzwischen gibt es erste Reaktionen der Behörden. Ein neuer Lehrer soll ab dem 18. Mai den Physikunterricht am Gymnasium übernehmen, muss allerdings noch seinen Arbeitsvertrag unterschreiben. Das Schulamt bestätigte den Eingang von Schröders Schreiben, wertet es jedoch als Beschwerde und nicht als Antrag. Bis zum 4. Mai muss eine Antwort vorliegen.
Dem Schulleiter macht Schröder keine Vorwürfe: „Er bemühte sich um Ersatz, doch letztlich entscheidet er nicht über Neueinstellungen.“ Trotz der möglichen Lösung ab Mitte Mai will der Vater an seiner Klage festhalten. Es geht ihm um ein Grundsatzurteil, das festlegt, dass Eltern bei anhaltendem Unterrichtsausfall auf Kosten des Staates Privatlehrer engagieren können.
Präzedenzfall aus früherem Engagement
Für Jens Schröder ist es nicht der erste rechtliche Einsatz für Bildungsgerechtigkeit. Bereits früher klagte er erfolgreich gegen die Höhe der Essensversorgung in städtischen Kitas und Schulen von Prenzlau. Damals verstieß die Stadt gegen das Kindertagesstättengesetz, indem sie statt der vorgeschriebenen 1,70 Euro pro Mahlzeit bis zu 3,16 Euro verlangte. Die Stadt musste die zu viel gezahlten Beiträge zurückerstatten – Schröder erhielt 400 Euro zurück.
Die aktuelle Klage wird der Vater selbst finanzieren. Sein Ziel bleibt klar: „Der Staat hat Pflichten, die er erfüllen muss. Es gibt ein Recht auf Bildung.“ Mit seinem Engagement will Schröder sicherstellen, dass Unterrichtsausfall nicht zur Normalität wird – weder in Prenzlau noch anderswo in Brandenburg.



