Fünf Jahre nach dem europaweiten Verbot von Einweg-Plastikartikeln sind Produkte wie Strohhalme und Besteck noch immer im Internet erhältlich. Umweltschutzorganisationen fordern daher ein schärferes Vorgehen gegen Online-Händler, die gegen die Regelung verstoßen.
Hintergrund des Verbots
Seit dem 3. Juli 2021 sind Einweg-Besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen und Einwegteller aus Kunststoff in der EU verboten. Ziel war es, die Plastikmüllflut einzudämmen und die Umwelt zu schonen. Viele Hersteller stellten daraufhin auf Alternativen aus Holz, Bambus oder Papier um, etwa bei Strohhalmen für Trinkpäckchen.
Kritik der Deutschen Umwelthilfe
„Ob Gabeln oder Strohhalme – solche Einweg-Plastikartikel werden im Internet noch immer auf diversen Webseiten zum Kauf angeboten, das ist ein politisches Armutszeugnis“, sagt Viola Wohlgemuth von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Sie fordert, dass der Staat hart gegen Online-Händler vorgeht und diese sanktioniert, wenn sie trotz Verbots Wegwerfprodukte aus Plastik verkaufen.
Schlupfloch durch Lagerbestände
Das Bundesumweltministerium weist darauf hin, dass der Abverkauf von Lagerbeständen dieser Plastikartikel ohne zeitliche Befristung zulässig sei. Dies schaffe „Umgehungstatbestände, die die Kontrollen erschweren“. Wohlgemuth bezweifelt jedoch, dass alle heute verkauften Plastik-Wegwerfartikel tatsächlich aus Lagerbeständen von 2021 stammen. Sie befürchtet, dass Firmen sich Nachschub besorgen und die Ware unter dem Deckmantel alter Lagerbestände verkaufen könnten.
Forderungen an die Politik
Umweltschützer verlangen eine Schließung dieser Schlupflöcher und eine verstärkte Überwachung des Online-Handels. Nur so könne sichergestellt werden, dass das Verbot tatsächlich greift und die Umwelt wirksam geschützt wird.



