Linke reicht Eilantrag gegen Heizgesetz ein
Die Linke-Fraktion im Bundestag will die Verabschiedung des geplanten neuen Heizgesetzes mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen. Wie die klimapolitische Sprecherin der Fraktion, Violetta Bock, in Berlin mitteilte, wurde der Antrag am heutigen Donnerstag eingereicht. Ziel sei es, zu verhindern, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz im Eilverfahren durch das Parlament gepeitscht werde, ohne dass die Auswirkungen auf die Klimawirkung bekannt seien.
Unklare CO2-Kredite und Informationsrechte
Der Rechtsanwalt Johannes Franke, der die Klage vertritt, argumentierte, das Gesetz nehme einen „CO2-Kredit zulasten künftiger Gesetzgeber“ auf – allerdings in unbekannter Höhe und mit unbekannten Konditionen. „Das ist aus unserer Sicht unzulässig und verletzt Informationsrechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestages“, sagte Franke. Die erforderlichen Informationen müssten zwingend noch vor Abschluss des parlamentarischen Verfahrens vorliegen.
Eilantrag zielt auf Verschiebung bis nach der Sommerpause
Der Eilantrag zielt darauf ab, dass über das Gebäudemodernisierungsgesetz zumindest nicht vor der Sommerpause abgestimmt werde. Dadurch solle Zeit gewonnen werden, um die fehlenden Informationen zur Klimawirkung nachzuliefern. Das Gesetz könnte bereits in der kommenden Woche vom Bundestag beschlossen werden, doch die Verhandlungen der Koalitionsfraktionen sind noch nicht abgeschlossen. Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen.
Umweltverbände warnen vor Rückschritten
Auch viele Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz durch das geplante Gesetz. Es wird erwartet, dass nach einem Beschluss weitere Klagen gegen das Gesetz eingereicht werden. Bereits im Sommer 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht kurz vor dem geplanten Parlamentsbeschluss zum damaligen Heizungsgesetz das Vorhaben vorerst gestoppt. Geklagt hatte damals der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann. Die umstrittenen Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes wurden erst nach der Sommerpause vom Bundestag beschlossen.



