In der Justizvollzugsanstalt Straubing in Bayern soll ein 43-jähriger Häftling einen Mitgefangenen getötet haben. Das Opfer, Marcus E., war ein verurteilter Neonazi-Mörder. Dem mutmaßlichen Täter, Alban H., droht nun eine zweite lebenslange Haftstrafe, wie die „Mittelbayerische Zeitung“ berichtet.
Die Tat in der JVA Straubing
Alban H. soll im Dezember 2024 einen Mithäftling in dessen Zelle niedergeschlagen und brutal auf den Kopf getreten haben. Das Opfer erlitt schwere Kopfverletzungen und lag 503 Tage im Koma, bevor es Anfang Mai 2025 starb. Die Staatsanwaltschaft Regensburg erhebt deshalb Anklage wegen Mordes. Ab dem 29. Juni 2025 steht Alban H. in Regensburg vor Gericht, sechs Verhandlungstage sind geplant.
Der Hintergrund der Attacke soll ein Streit um Geld gewesen sein: Das spätere Opfer hatte Alban H. tätowiert und verlangte Bezahlung. Statt zu zahlen, schlug H. zu, so die Anklage.
Das Opfer: Ein verurteilter Neonazi-Mörder
Marcus E., das Opfer der Tat hinter Gittern, war kein Unbekannter. Im Jahr 2010 erstach der Neonazi in Leipzig den 19-jährigen Iraker Kamal K. aus Hass auf Ausländer. Der Angriff erfolgte unweit des Bahnhofs Leipzig, wo Marcus E. den Iraker zunächst mit Fäusten und Pfefferspray attackierte und ihm dann mit einem Messer in den Bauch stach. Das Leipziger Landgericht verurteilte ihn 2011 wegen Mordes zu 13 Jahren Haft und ordnete anschließend Sicherungsverwahrung an.
Alban H. bereits wegen versuchten Mordes verurteilt
Alban H., ein albanischer Staatsbürger, sitzt bereits wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Freundin in München lebenslang in Haft. Im Jahr 2023 verurteilte ihn das Landgericht München zu lebenslanger Haft, nachdem er seine Ex-Freundin vor ihrer Wohnung abgepasst und ihr 15 Mal ein Messer in Hals und Körper gerammt hatte. Das Opfer überlebte nur, weil Passanten es sofort in eine Klinik brachten, statt auf den Notarzt zu warten. „Sonst wäre die Frau verblutet“, stellten die Richter fest.
Knapp ein Jahr nach dieser Verurteilung soll Alban H. nun in der JVA Straubing einen weiteren Mord begangen haben. Die Staatsanwaltschaft Regensburg strebt eine erneute Verurteilung wegen Mordes an, was zu einer zweiten lebenslangen Haftstrafe führen könnte – ein seltenes Ereignis im deutschen Strafrecht.
Rechtliche Einordnung und Ausblick
Sollte Alban H. auch im zweiten Fall verurteilt werden, stellt sich die Frage nach der Vollstreckung. Eine zweite lebenslange Haftstrafe hätte vor allem symbolische Bedeutung, da er bereits zu lebenslanger Haft verurteilt ist. Die Verhandlung vor dem Landgericht Regensburg beginnt am 29. Juni 2025.



