Mutter filmte Tochter (3) für Pädokriminellen – jetzt Haft
Mutter filmte Tochter (3) für Pädokriminellen – Haft

Das Amtsgericht Augsburg hat Esra Y. (39) wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Herstellens kinderpornografischer Inhalte zu zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Mutter hatte von 2015 bis 2018 Nacktaufnahmen und Videos ihrer damals drei Jahre alten Tochter angefertigt und über ein Kleinanzeigen-Portal an einen Pädokriminellen weitergegeben.

Freundschaftlicher Kontakt zum Täter

Laut Staatsanwaltschaft lernte Esra Y. den Mann, der sich „Carsten“ nannte, auf einer Plattform kennen, die Ermittlern als Treffpunkt für Pädokriminelle bekannt ist. Der Mann gewann ihr Vertrauen, indem er ihr zuhörte. „Ich wurde in meiner Ehe von meinem Mann geschlagen und erniedrigt“, sagte die Angeklagte im Prozess. „Wir hatten freundschaftlichen Kontakt, haben uns aber nie getroffen.“

Als „Carsten“ nach obszönen Aufnahmen ihrer Tochter fragte, lehnte sie zunächst ab, blieb aber in Kontakt. Erst als er mit „Taschengeld“ lockte, lieferte sie die Videos. Das versprochene Geld will sie jedoch nie erhalten haben. Daraufhin löschte sie die Aufnahmen von der Plattform und glaubte, die Sache sei erledigt.

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Jahre später entdeckt

Erst Jahre später fiel „Carsten“ – in Wahrheit Mirco S. – den Behörden auf. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden Ermittler die von Esra Y. erstellten Videos. Eine Ermittlerin erklärte: „Bei dem Mann wurden zahlreiche ähnliche Videos entdeckt, weitere Frauen sind beschuldigt. Er hatte den Frauen entweder Geld oder Schönheitsoperationen versprochen.“

Die heute 14-jährige Tochter und ihre Geschwister wurden in Obhut genommen. Esra Y. wurde das Sorgerecht entzogen; sie darf ihre drei Töchter nur noch einmal im Monat in Begleitung einer Anwältin sehen.

Urteil und Folgen

Richterin Dr. Huber betonte: „Das Kind wird die Folgen des Geschehens eines Tages verarbeiten müssen.“ Die Verteidigung kündigte an, ihre Mandantin schäme sich zutiefst; es sei der größte Fehler ihres Lebens gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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