Mordprozess gegen Palliativarzt: Urteil zu 15-fachem Mord erwartet
Mordprozess Palliativarzt: Urteil zu 15-fachem Mord erwartet

Das Landgericht Berlin will heute (13.00 Uhr) das Urteil im Mordprozess gegen einen 41-jährigen Palliativarzt verkünden. Die Staatsanwaltschaft hat nach fast einjähriger Verhandlung die Höchststrafe für den Deutschen gefordert: lebenslange Haft wegen Mordes in 15 Fällen, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe. Zudem beantragte Ankläger Philipp Meyhöfer ein lebenslanges Berufsverbot.

Vorwürfe: Heimtückischer Mord an Schwerstkranken

Die Staatsanwaltschaft wirft dem promovierten Mediziner vor, zwischen September 2021 und Juli 2024 bei Hausbesuchen zwölf Frauen und drei Männern ohne medizinische Indikation und ohne deren Wissen und Zustimmung ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente verabreicht zu haben. Mehrmals habe er Feuer gelegt, um Spuren zu vertuschen. Der Arzt war im Bereich der ambulanten Palliativversorgung in Berlin tätig, wo Palliativteams schwerstkranke Menschen begleiten, um Schmerzen zu lindern und die Lebensqualität zu erhöhen.

Opfer: Von 25 bis 94 Jahren

Die 255-seitige Anklage führt als jüngstes Opfer eine 25-Jährige und als ältestes eine 94-jährige Frau auf. Alle waren schwerstkrank, aber ihr Tod stand nicht unmittelbar bevor. Hinterbliebene zeigten sich fassungslos. „Sie hatte Pläne, wollte mit ihrer Schwester an die Ostsee reisen – meine Mutter wollte weiterleben“, sagte der Sohn einer 72-Jährigen, die am 24. Juli 2024 starb. Eine Mutter und Nebenklägerin weinte im Gerichtssaal um ihre 25-jährige Tochter: „Nie hat sie gesagt, dass sie nicht mehr leben wollte.“

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Geständnis kurz vor Prozessende

Der Angeklagte, der seit Anfang August 2024 in Untersuchungshaft sitzt, schwieg fast zwei Jahre lang zu den Vorwürfen. Kurz vor Prozessende gestand er 12 von 15 Morden. „Ich bin erst jetzt in der Lage, mein Handeln zu erklären und übernehme die Verantwortung für meine Taten“, sagte er. Er entschuldigte sich bei den Angehörigen, seiner Familie und Kollegen. Er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und Patienten „Leid und Siechtum“ zu ersparen. „Bei allem habe ich gedacht, das sei das Beste für alle“, erklärte er. Negative Gefühle habe er nicht zugelassen, sich seiner Überforderung nicht gestellt und eigenmächtig gehandelt.

Verteidigung: Keine besondere Schwere der Schuld

Die Verteidigung geht ebenfalls von einer lebenslangen Haftstrafe aus, beantragte jedoch, weder die besondere Schwere der Schuld festzustellen noch Sicherungsverwahrung anzuordnen. Ihr Mandant habe nicht aus niederen Beweggründen gehandelt, sondern in der Vorstellung gelebt, Leid zu lindern. Ein Hang zum Töten sei nicht belegt. Angesichts der Taten sei es ausgeschlossen, dass der Angeklagte jemals wieder als Arzt arbeiten werde. Die Kritik der Nebenklägervertreter an dem späten Geständnis – sie nannten es „bemerkenswert oberflächlich“ und „Schlag ins Gesicht der Angehörigen“ – wies die Verteidigung zurück. Der Zeitpunkt sei nicht taktisch gewählt, es handele sich nicht um ein Teilgeständnis.

Ermittlungen: Brände als Auslöser

Auslöser der Ermittlungen waren Brände, die der Arzt gelegt haben soll, um Tötungen zu verdecken. Zunächst wurde wegen Brandstiftung mit Todesfolge ermittelt. Dabei geriet der Angeklagte zunehmend in den Fokus, auch aufgrund von Hinweisen des Pflegedienstes, für den er gearbeitet hatte. Das Landeskriminalamt Berlin richtete eine Ermittlungsgruppe des Morddezernats ein, die Hunderte Patientenunterlagen auswertete. Im April 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage in 15 Fällen.

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Indizien: Exhumierungen und toxikologische Gutachten

Im Zuge der Ermittlungen wurden mehrere Leichen exhumiert und rechtsmedizinisch untersucht. Experten erstellten toxikologische Gutachten, um tödliche Substanzen nachzuweisen. Laut Anklage soll der Arzt die Patienten zunächst mit einem Medikament betäubt und ihnen dann ein Muskelrelaxans gespritzt haben, das ohne künstliche Beatmung innerhalb weniger Minuten zum Tod führt. Bei den Untersuchungen wurden wiederholt Rückstände eines Muskelrelaxans gefunden. Die Ermittler werteten Mobiltelefone des Arztes aus, erstellten Bewegungsprofile und prüften Apothekenbestellungen. Während der Untersuchungshaft wurde der Telefonanschluss der Ehefrau abgehört; ein Teil der Aufnahmen wurde vor Gericht abgespielt. Mehr als 200 Zeugen – darunter Kollegen, Nachbarn und Angehörige – wurden an 57 Verhandlungstagen befragt.

Persönlichkeit des Angeklagten

Der 41-Jährige studierte in Frankfurt am Main und absolvierte zwei Facharztausbildungen. 2020 zog er nach Berlin, ist verheiratet und Vater eines Jungen. Patienten, Angehörige und Kollegen beschrieben ihn als einfühlsam. Ein Gespräch mit einer psychiatrischen Sachverständigen lehnte er ab. Die Gutachterin beobachtete sein Verhalten vor Gericht und kam zu dem Schluss, dass er voll schuldfähig ist. Sie stellte eine Selbstunsicherheit fest, die bereits in der Kindheit begonnen habe. Der Arzt habe sich über die Arbeit definiert, sei von Zeugen als „der Nette, Liebe, Hilfsbereite“ beschrieben worden. Bei den Taten sei möglicherweise ein „Machtgefühl“ im Spiel gewesen. Sein Motiv blieb unklar; seine Dissertation aus dem Jahr 2013 trägt den Titel „Warum töten Menschen?“ und untersucht Tötungsdelikte zwischen 1945 und 2008 in Frankfurt am Main.

Ausblick: Weitere Ermittlungen in 76 Fällen

Die Staatsanwaltschaft ermittelt eigenen Angaben zufolge in 76 weiteren Fällen und geht von einer weiteren Anklage aus. Der Arzt kündigte in seinem letzten Wort vor Gericht an: „Ich werde mich in dem kommenden Verfahren deutlich früher einlassen.“ Der Fall könnte einer der größten bundesweit sein. Bislang gilt die Mordserie des Ex-Pflegers Niels Högel in Niedersachsen als die wohl größte der deutschen Nachkriegsgeschichte: Er wurde 2019 wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Motiv für die Taten blieb unklar; es sei ihm um die „Gier nach Spannung“ gegangen, so das Gericht damals.