Der Mordprozess gegen einen 41-jährigen Palliativarzt in Berlin wird am Montag um 9.30 Uhr mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat nach fast einjähriger Verhandlung die Höchststrafe für den Angeklagten gefordert. Sie beantragt lebenslange Haft für Mord in 15 Fällen, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe. Zudem forderte Ankläger Philipp Meyhöfer ein lebenslanges Berufsverbot für den promovierten Mediziner.
Vorwürfe der Anklage: Tödliche Medikamentencocktails und Brandstiftung
Aus Sicht des Staatsanwalts haben sich alle Vorwürfe der Anklage bestätigt: Demnach hat der deutsche Arzt von September 2021 bis Juli 2024 zwölf Frauen und drei Männern jeweils ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente verabreicht. Mehrmals habe er Feuer gelegt, um Spuren zu vertuschen. Als jüngstes Opfer führt die Anklage eine 25-Jährige auf, als ältestes eine 94 Jahre alte Frau. Alle waren schwerstkrank, ihr Tod stand aber nicht unmittelbar bevor.
Geständnis nach monatelangem Schweigen
Der Arzt hatte nach monatelangem Schweigen überraschend am 25. Juni gestanden, zwölf schwer kranke Patientinnen und Patienten bei Hausbesuchen getötet zu haben. Er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und Patienten „Leid und Siechtum“ zu ersparen, hieß es in seiner Erklärung. Die Verteidigung wird voraussichtlich auf eine mildere Strafe plädieren und die besondere Schwere der Schuld sowie die Sicherungsverwahrung ablehnen.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil wird mit Spannung erwartet, da es Grundsatzfragen zur Sterbehilfe und ärztlichen Ethik aufwirft. Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und die Debatte über aktive Sterbehilfe neu entfacht. Sollte das Gericht der Staatsanwaltschaft folgen, wäre dies eine der härtesten Strafen für einen Palliativarzt in der deutschen Rechtsgeschichte.



