Im Mordprozess gegen einen Berliner Palliativarzt hat die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe gefordert: lebenslange Haft wegen Mordes in 15 Fällen, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe. Zudem beantragte Staatsanwalt Philipp Meyhöfer am Landgericht Berlin ein lebenslanges Berufsverbot für den 41-jährigen promovierten Mediziner.
Staatsanwalt wirft Missbrauch des Arztberufs vor
„Wer seinen Beruf derart missbraucht, darf ihn nie wieder ausüben“, betonte Meyhöfer in seinem Plädoyer. Der Arzt habe das Vertrauen und die besondere Lage seiner Patientinnen und Patienten in feindseliger Absicht ausgenutzt und „eigenmächtig über Leben und Tod entschieden“. Aus Sicht der Anklage haben sich in der Beweisaufnahme mit mehr als 200 Zeugen und Sachverständigen alle Vorwürfe bestätigt: Demnach verabreichte der Arzt von September 2021 bis Juli 2024 zwölf Frauen und drei Männern jeweils ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente. Mehrmals habe er Feuer gelegt, um Spuren zu vertuschen.
Keine aktive Sterbehilfe, sondern heimtückische Morde
Die Morde seien aus Heimtücke und niederen Beweggründen erfolgt, so der Staatsanwalt. „Hier geht es nicht um Sterbehilfe. Hier geht es um 15 heimtückische Morde.“ Kein einziger Zeuge habe berichtet, dass es bei den Betroffenen einen Wunsch auf aktive Sterbehilfe gegeben habe. „Und schon gar nicht mit Medikamenten, die zu einem Erstickungstod führen“, so Meyhöfer. Die Taten hätten jeweils in der Apotheke begonnen – mit Bestellung und Abholung der später gespritzten Medikamente.
Geständnis als „oberflächlich“ bewertet
Dem überraschenden Geständnis des Angeklagten vor einer Woche maß Meyhöfer wenig Bedeutung bei. Es handele sich um ein Teilgeständnis. In „bemerkenswert oberflächlicher Art“ habe der 41-Jährige nachgezeichnet, was ohnehin durch die Beweisaufnahme bekannt gewesen sei. Der Arzt hatte nach monatelangem Schweigen gestanden, zwölf schwer kranke Patientinnen und Patienten bei Hausbesuchen getötet zu haben. Er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und Patienten „Leid und Siechtum“ zu ersparen.
Psychiatrisches Gutachten: Voll schuldfähig, aber Gefahr nicht gebannt
Nach einem psychiatrischen Gutachten ist der 41-Jährige voll schuldfähig. Die Gutachterin erklärte, es sei schwierig zu sagen, wie sich die Gefährlichkeit in vielleicht 15 Jahren gestalte. Seine Aussage sei ein erster Schritt, dennoch schätze sie ein: „Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Gefahr noch nicht gebannt. Es ist ein weiter Weg.“ Aus Sicht von Staatsanwalt Meyhöfer ist bei dem Angeklagten bislang keine wirkliche Auseinandersetzung mit den Taten erfolgt.
Ermittlungen in 76 weiteren Fällen
Der Palliativmediziner steht im Verdacht, weitere Patienten getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt parallel zum Prozess nach eigenen Angaben in 76 weiteren Fällen. Mit Blick auf dieses Verfahren appellierte Staatsanwalt Meyhöfer an den Angeklagten, den betroffenen Angehörigen weiteres Leid zu ersparen und – anders als im aktuellen Prozess – tatsächlich Verantwortung zu übernehmen und frühzeitig auszusagen.
Beweise: Toxikologische Gutachten und Bewegungsprofile
Zu den wichtigsten Beweismitteln gehören toxikologische Gutachten, die tödliche Substanzen nachweisen. Mehrere Leichen wurden exhumiert und rechtsmedizinisch untersucht. Kriminalisten werteten Mobiltelefone des Arztes aus und erstellten auch mit Hilfe seiner Smartwatch Bewegungsprofile. Zudem wurde bei Berliner Apotheken überprüft, ob der Angeklagte ein Muskelrelaxans bestellt hatte. Auch abgehörte Telefonate während der Untersuchungshaft mit der Ehefrau des Angeklagten lieferten wichtige Erkenntnisse. Der Arzt wurde Anfang August 2024 verhaftet und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.



