Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag ein bundesweit einmaliges Mietenkataster beschlossen. Die neue digitale Übersicht erfasst erstmals adressbasiert alle Mietverhältnisse in der Hauptstadt – von der Miethöhe über die Wohnungsgröße bis zu den Nebenkosten. Der Senat erhofft sich davon, unzulässigen Leerstand, nicht registrierte Ferienwohnungen sowie überhöhte Mieten und Nebenkosten aufzudecken. „Wir erwarten reihenweise korrigierte Mietverträge“, sagt der SPD-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg, der an der Ausarbeitung des zugrundeliegenden Kataster-Gesetzes beteiligt war.
Was ist das Mietenkataster?
Das Berliner Mietenkataster ist die erste digitale Übersicht über alle Mietwohnungen und Mietverhältnisse in Berlin. Es enthält Informationen zu den Wohnungen selbst – wie Größe und Ausstattung – und zu den Mietverhältnissen, etwa Miethöhe und Nebenkosten. Die Angaben müssen die Vermieter selbst machen. Verwaltet wird das Kataster von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Welche Daten werden erfasst?
Vermieter sind verpflichtet, für jede Mietwohnung unter anderem die Quadratmeterzahl, die Anzahl der Zimmer, die Höhe der Kaltmiete, die Nebenkosten sowie Angaben zu Modernisierungen zu übermitteln. Auch der Leerstand und die Nutzung als Ferienwohnung müssen gemeldet werden. Die Daten werden adressscharf gespeichert und sollen regelmäßig aktualisiert werden.
Was bedeutet das für Mieter?
Mieter können künftig über das Kataster prüfen, ob ihre Miete im Vergleich zu ähnlichen Wohnungen in der Nachbarschaft überhöht ist. Liegt die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, gilt sie als überhöht. Das Kataster soll als Grundlage für Mietminderungen oder Rückforderungen dienen. Mieter müssen jedoch selbst aktiv werden und ihre Daten mit dem Kataster abgleichen.
Was bedeutet das für Vermieter?
Vermieter müssen die geforderten Daten fristgerecht und vollständig übermitteln. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Zudem müssen sie damit rechnen, dass Mieter auf Basis der Katasterdaten Mietverträge korrigieren lassen. Schlüsselburg betont: „Vermieter, die bisher überhöhte Mieten verlangt haben, werden sich umstellen müssen.“
Wie wird das Kataster umgesetzt?
Die Senatsverwaltung wird zunächst ein elektronisches Meldeportal einrichten. Vermieter müssen ihre Daten dann innerhalb einer bestimmten Frist übermitteln. Die erste Auswertung soll innerhalb eines Jahres vorliegen. Das Kataster wird öffentlich zugänglich sein, allerdings nur in anonymisierter Form, um Datenschutz zu gewährleisten. Einzelne Mietverhältnisse sind nicht einsehbar.
Welche Kritik gibt es?
Vermieterverbände kritisieren den bürokratischen Aufwand und befürchten Eingriffe in die Privatsphäre. Auch Datenschützer mahnen, dass die Erhebung sensibler Daten wie Mietpreise und Wohnungsgrößen strengen Auflagen unterliegen müsse. Die Senatsverwaltung betont jedoch, dass alle Daten nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet werden.
Wie geht es weiter?
Nach dem Beschluss im Abgeordnetenhaus muss das Gesetz noch im Bundesrat behandelt werden, falls es zustimmungspflichtig ist. Die Senatsverwaltung rechnet damit, dass das Kataster im Laufe des Jahres 2025 in Betrieb gehen kann. Dann können Mieter und Vermieter erstmals auf die Daten zugreifen. Schlüsselburg zeigt sich zuversichtlich: „Das Mietenkataster wird den Berliner Wohnungsmarkt transparenter machen und für mehr Gerechtigkeit sorgen.“



