Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung einer Abteilungsleiterin des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) für unwirksam erklärt. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, stützte sich die Entscheidung auf formelle Gründe. Die betroffene Managerin hatte mit ihrer Klage damit weitgehend Erfolg, darf ihren Arbeitsplatz jedoch vorerst nicht wieder antreten, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist.
Richter sehen schwere Pflichtverletzungen
Die Richter begründeten die vorläufige Weiterbeschäftigungsuntersagung mit der „Schwere der vorgeworfenen Pflichtverletzungen“. Unter diesen Umständen sei es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, die Klägerin bis zur endgültigen Klärung weiterzubeschäftigen. Hintergrund der Kündigung sind Kapitalanlagen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung von Zahnärzten. Wirtschaftsprüfer hatten im vergangenen Jahr festgestellt, dass die Anlagen wohl deutlich weniger wert sind als angenommen. Es wird eine Versorgungslücke von mehr als einer Milliarde Euro befürchtet, verursacht durch riskante Anlagestrategien. Die Klägerin war an diesen Anlageentscheidungen beteiligt.
Formelle Fehler des Arbeitgebers
Das Gericht erklärte sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam. Bei der fristlosen Kündigung hielt sich das VZB nicht an die gesetzliche Zweiwochenfrist. Im zweiten Fall wurde der Personalrat nicht ordnungsgemäß angehört. Gegen das Urteil können beide Seiten Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Direktor ebenfalls gekündigt
Bereits Ende Januar hatte das Arbeitsgericht die Kündigung des Direktors des Versorgungswerks wegen der fehlgeschlagenen Investments für zulässig erklärt. Der Kläger habe seine Stellung als Direktor und in Leitungsgremien zahlreicher Beteiligungsunternehmen missbraucht, argumentierte das Gericht. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Versorgungswerk verlangt nun knapp 50 Millionen Euro Schadenersatz von dem gekündigten Ex-Manager. Ein Gütetermin zu dieser Klage ist für den 10. Juli am Arbeitsgericht Berlin angesetzt. Der Anwalt des gekündigten Direktors teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, man wolle sich während des Verfahrens nicht zu Details äußern.
Ermittlungen wegen Korruption
Parallel dazu beschäftigt der Fall weitere Stellen der Berliner Justiz. Die Generalstaatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingeleitet und prüft einen Anfangsverdacht der Bestechlichkeit beziehungsweise der Bestechung. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Zudem geht das Versorgungswerk mit einer mehr als 2000-seitigen Klageschrift beim Landgericht Berlin zivilrechtlich gegen ehemalige Führungskräfte, das Land Berlin, einen Wirtschaftsprüfer und eine Bank vor. Ein Prozessbeginn ist noch nicht absehbar.



