Eine Anschuldigung im Bereich des Sexualstrafrechts stellt für die Betroffenen meist einen tiefgreifenden Einschnitt dar. Berufliche Existenz, das familiäre Gefüge und das persönliche Ansehen können gleichermaßen in Gefahr geraten. Bereits das laufende Ermittlungsverfahren entfaltet häufig spürbare Konsequenzen – und das lange vor einer möglichen gerichtlichen Befassung. Genau an diesem Punkt setzt die Verteidigung an: Vielfach besteht das angestrebte Ziel darin, dem Mandanten eine öffentliche Hauptverhandlung gänzlich zu ersparen.
Dr. Jonas Hennig: Experte für Sexualstrafrecht in Dresden
Rechtsanwalt Dr. Jonas Hennig führt als Inhaber die Kanzlei HT Strafverteidiger, die zu den bundesweit führenden Adressen im Sexualstrafrecht zählt. Seit über zwölf Jahren begleitet er Menschen, die sich in solchen Ausnahmesituationen wiederfinden. Neben seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht engagiert sich Dr. Hennig als FAO-Dozent in der Aus- und Fortbildung von Fachanwältinnen und Fachanwälten im Sexualstrafrecht. Im Jahr 2024 brachte er seine fachliche Expertise in Beratungen zur Strafrechtsreform im Deutschen Bundestag ein. Seine wissenschaftliche Dissertation wurde mit der Bestnote bewertet und mehrfach ausgezeichnet. Das Magazin FOCUS führt ihn als Top-Anwalt im Bereich Strafrecht.
Deutschlandweit betreut die Kanzlei ihre Mandanten mit einem ausgewiesen spezialisierten Team, das sich ausschließlich dem Strafrecht – und insbesondere dem Sexualstrafrecht – widmet. Neben juristischer Schlagkraft und strategischer Verteidigungsführung legt die Kanzlei besonderen Wert auf die menschliche Begleitung jener Personen, die unverhofft in eine existenzielle Krise geraten.
Warum das Sexualstrafrecht eine besondere Herausforderung darstellt
Redaktion: Herr Dr. Hennig, Sie zählen bei sexualstrafrechtlichen Anschuldigungen zu den meistgefragten Strafverteidigern in Deutschland. Was reizt Sie an diesem Rechtsgebiet besonders?
Dr. Hennig: Für unsere Mandanten geht es um alles. Das uns entgegengebrachte Vertrauen empfinde ich als enorme Verantwortung, gleichzeitig als Privileg und als nachhaltigen Antrieb. Kaum ein anderer Bereich des Strafrechts wird so stark von der Qualität der Verteidigung geprägt wie dieser. Mit Erfahrung, Akribie und juristischer Tiefe jenen Ausgleich der Machtverhältnisse herzustellen, ohne den ein faires Verfahren nicht möglich wäre, ist außerordentlich motivierend. Häufig sind wir diejenigen, die der Unschuldsvermutung im Verfahrensgang konsequent zur Geltung verhelfen. Unsere Arbeit kann dem Mandanten oft den öffentlichen Auftritt vor Gericht ersparen – und damit Freiheit und Zukunft bewahren.
Aussage gegen Aussage: Die zentrale Herausforderung im Sexualstrafrecht
Redaktion: Typisch für viele dieser Verfahren ist das Fehlen objektiver Beweismittel. Oftmals stehen sich lediglich zwei voneinander abweichende Darstellungen eines Vorgangs gegenüber. Worauf kommt es bei der Verteidigung an?
Dr. Hennig: Insbesondere bei Vergewaltigungsvorwürfen sind solche Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen die Regel. Erfahrungsgemäß besteht innerhalb der Justiz die Tendenz, der anzeigenden Person zu schnell Glauben zu schenken. Diesem Reflex wirksam zu begegnen, erfordert ein sehr hohes Maß an Spezialisierung, langjährige Praxis, fundiertes Fachwissen und nicht zuletzt Verhandlungsstärke. Zu unseren Kernaufgaben gehört daher die detaillierte Analyse belastender Aussagen, das Aufspüren von Brüchen und Inkonsistenzen sowie die Beurteilung zahlreicher aussagepsychologischer Aspekte.
Freiheit schützen und öffentliche Verhandlung verhindern
Unser Ansatz besteht in einer möglichst frühen und aktiven Verteidigung bereits im Ermittlungsstadium. In einer Schutzschrift prüfen wir die belastende Aussage eingehend nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Maßstäben zur Glaubhaftigkeitsbewertung. Auf diese Weise gelingt es häufig, die Staatsanwaltschaft von einer Anklageerhebung abzuhalten. Für die Mandanten bedeutet das konkret: keine Verurteilung, keine belastende öffentliche Hauptverhandlung und ein sauberes Führungszeugnis. Im Kern geht es um den Schutz von Freiheit und bürgerlicher Existenz.
Juristische Schlagkraft kombiniert mit menschlicher Begleitung
Redaktion: Wie begegnen Sie und Ihr Team Mandanten, die etwa eine Hausdurchsuchung hinter sich haben oder bereits durch eine Vorladung mit sexualstrafrechtlichem Bezug emotional stark belastet sind?
Dr. Hennig: Wer erstmals mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Justiz konfrontiert ist, benötigt weit mehr als eine bloße Rechtsauskunft. Erforderlich ist ein Gegenüber, das die Situation richtig einzuordnen weiß und sicher durch ein häufig zermürbendes Verfahren leitet – jemand, der zuhört und nachvollziehbar über den nächsten Schritt sowie sämtliche Chancen und Risiken informiert. In meiner Kanzlei HT Strafverteidiger steht deshalb stets der Mensch im Vordergrund. Jeder Mandant erhält eine individuelle Betreuung und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Im Zentrum steht nicht nur die Minimierung rechtlicher Risiken, sondern auch das Vermitteln von Halt und Orientierung in einer emotional belastenden Lebensphase. Verteidigung heißt dabei immer auch, hinter der Anschuldigung den Menschen wahrzunehmen – unabhängig davon, ob er sich am Ende als schuldig oder unschuldig erweist.
Warum Spezialisierung den Ausschlag gibt
Redaktion: Das Sexualstrafrecht zählt zu den anspruchsvollsten Bereichen des Strafrechts. Verfahren bringen häufig umfangreiche Aktenbestände, Zeugenaussagen, Datenträgerauswertungen, Sachverständigengutachten und schwierige Glaubhaftigkeitsfragen mit sich. Wie findet ein Beschuldigter die geeignete Kanzlei oder den passenden Verteidiger?
Dr. Hennig: Ein Strafverteidiger trägt eine erhebliche Verantwortung gegenüber seinem Mandanten. Insbesondere bei sexualstrafrechtlichen Anschuldigungen ist das persönliche Vertrauensverhältnis unverzichtbar. Fundierte Fachkompetenz, Erfahrung, Diskretion sowie innere Stabilität und Belastbarkeit bilden das Fundament. Den Grundstein hierfür legt das Erstgespräch – auch das Bauchgefühl spielt eine nicht unwichtige Rolle. Daneben gibt es einige objektive Anhaltspunkte: Fachanwaltstitel für Strafrecht, ausgewiesene Spezialisierung im Sexualstrafrecht – ein besonders gewichtiger Punkt!, mehrjährige praktische Berufserfahrung, Hinweise auf besondere Expertise können zudem eine Referententätigkeit sein, etwa als Ausbilder für angehende Fachanwälte im Sexualstrafrecht, ebenso wie strafrechtliche Fachpublikationen. Platzierungen in renommierten Anwaltsrankings liefern zusätzliche Orientierung. In einem derart spezialisierten Rechtsfeld wie dem Sexualstrafrecht ist diese Fokussierung von zentraler Bedeutung. Nur wer dieses Niveau erreicht, kann auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen und weiß, welche Maßnahmen konkret erforderlich sind. Allein die Spezialisierung erlaubt eine belastbare Einschätzung von Chancen und Risiken sowie eine zielführende Strategie.
Was Beschuldigte unverzüglich tun sollten
Redaktion: Was empfehlen Sie Menschen, die mit einer sexualstrafrechtlichen Anschuldigung konfrontiert sind?
Dr. Hennig: So schwer es auch fallen mag: Ruhe bewahren. Und vor allem keine Aussage bei der Polizei. Gerade bei Unschuldigen ist der Drang, sich zu rechtfertigen, gut nachvollziehbar – doch jede polizeiliche Einlassung kann die späteren Verteidigungsmöglichkeiten beeinträchtigen. Am wichtigsten ist es, frühzeitig eine im Sexualstrafrecht hochspezialisierte Kanzlei einzuschalten. Die maßgeblichen Weichen werden zu Beginn gestellt. Je rascher eine spezialisierte Verteidigung eingebunden wird, desto größer sind in der Regel die Spielräume, den weiteren Gang des Verfahrens zu beeinflussen. Insbesondere die ersten Tage nach Bekanntwerden eines Vorwurfs können von erheblicher Tragweite sein.
Welche Verfahren bei HT Strafverteidiger im Zentrum stehen
Redaktion: Bei welchen Tatvorwürfen liegt der Schwerpunkt Ihrer Verteidigungstätigkeit?
Dr. Hennig: Mein Team und ich übernehmen deutschlandweit insbesondere Mandate in folgenden Bereichen: sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung sowie Vorwürfe im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie. Wir sind über sämtliche Verfahrensstadien hinweg – vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision – im gesamten Sexualstrafrecht spezialisiert. Einen weiteren Schwerpunkt, der ebenfalls häufig sexualstrafrechtlich geprägt ist, stellt die Verteidigung von Beamten und Ärzten dar. Im Unterschied zu Einzelkanzleien können wir eine doppelte Fallprüfung realisieren, einen Sachverhalt aus verschiedenen Perspektiven beleuchten und auf ein breites kanzleiinternes Wissen zurückgreifen; zudem ist eine noch tiefergehende Spezialisierung möglich. Diese überregionale Teamarbeit macht für unsere Mandanten in zahlreichen Konstellationen den entscheidenden Unterschied.



