Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünenfraktion, Janosch Dahmen, hat am Mittwoch einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Ziel des Antrags ist es, die für Freitag geplante zweite und dritte Lesung des Beitragsstabilisierungsgesetzes im Bundestag zu verschieben. Hintergrund sind nach Dahmens Ansicht unzureichende Beratungsfristen im parlamentarischen Verfahren.
Eilantrag gegen Abstimmung im Bundestag
„Ich habe soeben das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil ich erhebliche Zweifel habe, dass dieses Gesetzgebungsverfahren noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren genügt“, sagte Dahmen am Rande des Gesundheitsausschusses. Zuvor hatte seine Fraktion die Koalition eindringlich aufgefordert, die abschließende Beratung im Gesundheitsausschuss und die Abstimmung im Bundestag abzusetzen. Beides wurde abgelehnt.
Kritik an kurzfristigen Änderungen
Das Gesetz zur Stabilisierung der Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollte ursprünglich am Freitag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden und noch am selben Tag den Bundesrat passieren. Es wäre damit das einzige Gesetz der geplanten Sozialreformen der Bundesregierung gewesen, das vor der Sommerpause abgeschlossen worden wäre. Dahmen ärgert sich vor allem über die kurzfristigen und weitreichenden Änderungen an dem Gesetz, die erst in den vergangenen Tagen bekannt wurden. „Fast 300 Seiten Änderungsanträge mit zahlreichen neuen Regelungen wurden den Abgeordneten erst kurz vor der abschließenden Beratung vorgelegt. Niemand kann ernsthaft behaupten, dass ein Gesetz mit Milliardenfolgen für 75 Millionen gesetzlich Versicherte unter diesen Bedingungen noch verantwortungsvoll geprüft werden kann“, sagte er.
Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Gegenüber dem SPIEGEL kritisierte Dahmen: „Ich habe zunehmend den Eindruck, selbst die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen überblicken nicht, worüber sie da entscheiden sollen.“ Bereits 2023 wurde ein Gesetz der Ampelregierung durch eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gestoppt. Der damalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte sich gegen das beschleunigte Gebäudeenergiegesetz und „extrem kurze Beratungszeiten“ gewehrt und durch eine einstweilige Verfügung die Abstimmung im Bundestag gestoppt. Sie wurde erst nach der Sommerpause im September nachgeholt. Am 23. Juli entscheidet das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich über ordnungsgemäße Beratungsfristen im Gesetzgebungsprozess. Bislang gibt es dazu keine konkreten Vorgaben im Grundgesetz; die Ausgestaltung ist dem Parlament überlassen.



