50 Jahre neues Namensrecht: Von Müller zu Müller-Meier
50 Jahre neues Namensrecht: Von Müller zu Müller-Meier

Am 1. Juli 1976 trat in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Namensrecht in Kraft, das Ehepaaren erstmals die Möglichkeit gab, den Namen der Frau als gemeinsamen Familiennamen zu wählen. Zudem durften Männer fortan einen Doppelnamen – offiziell „Begleitname“ genannt – annehmen, der jedoch nicht an die Kinder weitervererbt werden konnte. Die Reform war Teil einer umfassenden Liberalisierung des Ehe-, Familien- und Scheidungsrechts und markierte einen Bruch mit jahrhundertealten patriarchalischen Traditionen.

Vom Zwang zur Wahl: Die Entwicklung des Namensrechts

Bis ins 19. Jahrhundert hinein waren Namensänderungen im deutschsprachigen Raum relativ unkompliziert möglich und üblich, wie die Sprachwissenschaftlerin Anne Rosar von der Universität Mannheim erklärt. Erst mit dem wachsenden Interesse des Staates an einer eindeutigen Erfassung seiner Bürger – etwa zur Steuererhebung und Rekrutierung von Soldaten – wurden Namensänderungen stark eingeschränkt. Die einzige Ausnahme: Frauen mussten bei der Heirat ihren eigenen Familiennamen aufgeben und den Namen des Mannes annehmen.

Eine erste Lockerung gab es 1958, als Frauen ihren Geburtsnamen – damals „Mädchennamen“ genannt – als Begleitnamen mit Bindestrich an den Namen des Mannes anhängen durften. In der DDR wurde das Familienrecht bereits 1966 grundlegend reformiert: Ehepaare konnten frei zwischen dem Namen des Mannes oder der Frau wählen, Doppelnamen waren jedoch nicht erlaubt. Dies führte dazu, dass Doppelnamen in Ostdeutschland bis heute deutlich unbeliebter sind als im Westen.

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1976: Die entscheidende Reform in der Bundesrepublik

Die Reform von 1976 war nach den Worten von Anne Rosar „eine entscheidende Umbruchphase, in der die Abkehr von erzkonservativen Vorstellungen von Ehe und Familie eingeleitet und ein auf Partnerschaft basierendes Verständnis rechtlich verankert wurde“. Dennoch wurde die neue Möglichkeit, den Frauennamen als Familiennamen zu wählen, nur selten genutzt. „Das ist auch nicht überraschend, denn diese neue Möglichkeit stellte eine radikale Umkehr des bis dahin geltenden, tief in der Gesellschaft verankerten patriarchalen Ehenamen-Prinzips dar“, so Rosar.

Eine Umfrage von Rosar aus dem Jahr 2022 ergab, dass die meisten Paare ihre Entscheidung für den Namen des Mannes noch immer mit der Tradition begründen – man habe einfach das gemacht, was üblich sei. Zudem fänden sie den Namen des Mannes schöner. „Offenbar haben Männer einfach besser klingendere, seltenere, coolere Namen“, kommentierte Rosar mit einem Schmunzeln.

1991: Verfassungsgericht erzwingt weitere Liberalisierung

Bis in die 1990er Jahre hinein war es Ehepaaren nicht erlaubt, auf einen gemeinsamen Ehenamen zu verzichten. Das änderte sich 1991, als das Bundesverfassungsgericht das bisherige Namensrecht für verfassungswidrig erklärte. Es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, dass ein Ehepaar automatisch den Namen des Mannes bekomme, wenn sich die Eheleute nicht einigen könnten. Die Richter entschieden zudem, dass Eheleute auf einen gemeinsamen Namen verzichten und ihre Geburtsnamen behalten dürften.

Die damalige Bundesfrauenministerin Angela Merkel (CDU) erläuterte die Neuregelung: „Das heißt, wenn die Eltern sich einigen, dann heißen die Kinder Meier oder Müller oder das Kind heißt Meier-Müller. Und jetzt ist nur noch ein strittiger Fall, und der heißt: Heißen sie Meier-Müller oder Müller-Meier? Und wenn sich die Eltern auch darüber nicht einigen können, dann entscheidet der Standesbeamte mit einem Losverfahren.“ Diese Regelung galt jedoch nur in einer Übergangszeit, bis der Bundestag 1994 ein reformiertes Namensrecht beschloss, das Doppelnamen als gemeinsame Ehenamen nicht erlaubte.

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2016: Getrennte Namen im Aufwind

Bis 2016 stieg der Anteil der Paare, die getrennte Namen führten, auf 16 Prozent. Rosar führt dies auf die zunehmende Vielfalt der Familienformen zurück: „Ein zentraler Wunsch von Familien ist es, durch einen gemeinsamen Namen als Einheit wahrgenommen zu werden. Das traditionelle Namenssystem ist aber nur auf die klassische Kleinfamilie aus Vater, Mutter und Kind ausgelegt. Je mehr sich also Lebensentwürfe durch Scheidung und Wiederverheiratung diversifizieren, desto häufiger scheitert das System daran, die Zugehörigkeit aller Familienmitglieder abzubilden. Das erklärt das wachsende Bedürfnis nach alternativen Regelungen.“

Neueste Reform: Doppelnamen für alle

Das im vergangenen Jahr in Kraft getretene neueste Namensrecht trägt dieser Entwicklung Rechnung: Nun sind Doppelnamen als Familiennamen auch für Kinder erlaubt, selbst wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Zudem können Doppelnamen ohne Bindestrich geführt werden. Trotz dieser Fortschritte bleibt eine Einschränkung bestehen: In Deutschland dürfen keine völlig neuen Namen gewählt oder zusammengesetzt werden, von einigen seltenen Ausnahmen abgesehen. In anderen Ländern ist dies oft einfacher möglich – dort genügt mitunter ein Online-Formular, um einen komplett anderen Namen zu erhalten. In Deutschland ist das derzeit noch unvorstellbar, aber die Entwicklung der letzten Jahrzehnte zeigt, dass sich auch hierzulande vieles ändern kann.