Berliner Grüne fordern Ende des Tattoo-Verbots für Polizisten
Berliner Grüne: Tattoos für Polizisten erlauben

Die Berliner Grünen-Fraktion drängt auf eine Lockerung des strikten Tattoo-Verbots für Polizeibeamte und Mitarbeiter der Ordnungsämter. Ein entsprechender Antrag der Fraktion im Abgeordnetenhaus sieht vor, dass künftig Tätowierungen an Händen, Waden, am Kopf und am Hals erlaubt sein sollen. Bislang untersagt die Polizeidienstvorschrift 350 BE offen getragene Tätowierungen grundsätzlich.

Dienstvorschrift aus dem letzten Jahrhundert

„Tätowierungen sind längst Alltag im Stadtbild. Tattoos dürfen kein pauschaler Ausschlussgrund für eine Tätigkeit im Staatsdienst sein“, sagte Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. „Während Polizei und Ordnungsämter händeringend um Nachwuchs ringen, stecken die Dienstvorschriften noch im letzten Jahrhundert fest.“ Franco betonte, dass verfassungsfeindliche, gewaltverherrlichende und diskriminierende Motive selbstverständlich weiterhin ein Ausschlusskriterium seien. „Doch wenn Sicherheitsbehörden moderne Arbeitgeberinnen sein wollen, dann muss auch die Behördenkultur ins 21. Jahrhundert geholt werden.“

Gerichte sind liberaler als die Behörden

Bereits mehrfach haben Gerichte die restriktive Praxis der Polizei korrigiert. Im März 2025 entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass eine Bewerberin für den Vorbereitungsdienst der Kriminalpolizei trotz eines Rosenblüten-Tattoos auf beiden Handrücken mit den Namen ihrer Kinder eingestellt werden muss. Die Polizei Berlin hatte die damals 33-Jährige wegen der sichtbaren Tätowierung abgelehnt. Das Gericht befand, dass sichtbare Tattoos einer Einstellung nur entgegenstehen könnten, wenn die Darstellungen über das übliche Maß hinausgingen und geeignet seien, die amtliche Funktion in den Hintergrund zu drängen. Vielfältige Tätowierungen, insbesondere von Blumen oder Pflanzen und persönlichen Daten, seien heutzutage weit verbreitet.

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Schon 2018 hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass selbst große sichtbare Tätowierungen kein Hindernis bei einer Bewerbung als Polizist in der Hauptstadt sein dürfen. Die Berliner Polizei kündigte daraufhin an, die Rechtsauffassung des Gerichts zu berücksichtigen und die Dienstvorschrift zu überarbeiten. Ein konkreter Zeitplan für die neue Dienstvorschrift steht jedoch noch nicht fest.

Grüne fordern auch Lockerung bei Ordnungsämtern

Neben der Polizei wollen die Grünen auch das Tattoo-Verbot in den Vorschriften zur Dienstkleidung der Ordnungsämter streichen. „Sichtbare Tätowierungen dürfen kein pauschaler Versagungsgrund für die Einstellung sein“, heißt es im Antrag der Fraktion. Bislang sieht die Innenverwaltung „keinen Änderungsbedarf“ an der entsprechenden Vorschrift, die Außendienstkräften untersagt, sichtbar getragene Tätowierungen zu zeigen. Tätowierungen an Händen, Waden, am Kopf und am Hals sind demnach nicht zulässig.

Die Grünen fordern generell eine Überprüfung der Dienstkleiderordnung und die Abschaffung „unzeitgemäßer Regelungen“. Als Beispiel nennt der Antrag die „Pflicht zum Tragen einer dienstlichen Kopfbedeckung, sofern diese nicht einsatzrelevant ist“. Franco kritisierte die langsame Umsetzung: „Dass die Innenverwaltung bisher nicht einmal die Anforderungen der bestehenden Rechtsprechung umsetzt, ist nicht nachvollziehbar.“ Mit dem Antrag wollen die Grünen Senat und Koalition unter Druck setzen.

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