Osterfeuer-Schäden: Wann die eigene Versicherung für Funkenflug & Co zahlt
Mit den nahenden Osterfeiertagen und den zahlreichen geplanten Osterfeuern steigt nicht nur die Vorfreude auf gesellige Abende, sondern auch das Risiko für kleinere und größere Schäden. Funkenflug, unachtsamer Umgang mit Feuer oder dichter Andrang können schnell zu Sach- oder Personenschäden führen. Die entscheidende Frage lautet: Wer kommt im Ernstfall finanziell dafür auf?
Haftung des Veranstalters bei mangelndem Schutz
Hat der Veranstalter Gäste durch zu geringen Abstand zum Feuer unzureichend geschützt oder war anderweitig nachlässig, haftet in der Regel dieser, erläutert Ingo Aulbach vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Vereine und Veranstalter sollten daher prüfen, ob deren Betriebs- und Veranstalterhaftpflichtversicherung das Entfachen von Osterfeuern abdeckt. Diese Prüfung ist essenziell, um im Schadensfall abgesichert zu sein.
Vorteile der eigenen Versicherungen
Aulbach rät Versicherten jedoch dazu, besser eigene vorhandene Versicherungen in Anspruch zu nehmen. Beispielsweise bei Sengschäden an der Kleidung durch Funkenflug greift die eigene Hausratversicherung, die bei Feuern auch als Außenversicherung fungiert. Bei Verletzungen springt die eigene Unfallversicherung ein, und falls das Haus oder fest eingebaute Bestandteile in Mitleidenschaft gezogen werden, leistet die Wohngebäudeversicherung.
Das hat laut Aulbach oft zwei entscheidende Vorteile: Erstens fließt das Geld bei einem berechtigten Versicherungsfall schneller, weil die eigene Versicherung zunächst nur prüft, ob der Schaden versichert ist und diesen dann gegebenenfalls reguliert. Erst anschließend klärt diese die Haftungsfrage und nimmt unter Umständen den Veranstalter in Regress – die Versicherten sind dann aus dem Schneider.
Zweitens zahlt die eigene Versicherung bei Sachschäden häufig den Neuwert, während bei Schadenersatzansprüchen nur der Zeitwert geltend gemacht werden kann. Dieser Unterschied kann finanziell erheblich sein, besonders bei teuren Gegenständen oder Kleidungsstücken.
Schnelle Schadensmeldung ist entscheidend
Im Schadensfall empfiehlt Aulbach, zügig den eigenen Versicherer oder Versicherungsmakler zu kontaktieren und den Schaden zu melden. So lässt sich am besten herausfinden, ob dieser reguliert werden kann oder nicht. Wer zwischen Schadensfall und Schadensmeldung zu viel Zeit verstreichen lässt, riskiert Leistungseinbußen oder sogar den vollständigen Verlust des Anspruchs. Eine prompte Meldung sichert somit die bestmögliche Abwicklung.
Insgesamt zeigt sich: Während Veranstalter für ihre Pflichten haften, bieten eigene Versicherungen oft schnelle und umfassende Lösungen bei Osterfeuer-Schäden. Vorbeugende Prüfungen und klare Kommunikation mit dem Versicherer sind der Schlüssel zu einem sorgenfreien Osterfest.



