Sammelklage gegen Fernwärmepreise in Neubrandenburg: Viele Mieter ausgeschlossen
Aktuell läuft eine Sammelklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Neubrandenburger Stadtwerke aufgrund der Preise für Fernwärme. Betroffene Verbraucher können sich an dieser Klage beteiligen, doch für viele Mieter in der Stadt besteht diese Möglichkeit nicht. Eine Nordkurier-Leserin kritisiert, dass dieser Aufruf am Großteil der Betroffenen vorbeigehe.
Mieter ohne direkte Verträge bleiben außen vor
Der Grund für die fehlende Beteiligungsmöglichkeit liegt darin, dass Mieter der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft Neuwoges und der Neubrandenburger Wohnungsbaugenossenschaft Neuwoba keinen direkten Vertrag mit den Stadtwerken haben. Die Fernwärme wird stets direkt über die Miete abgerechnet, wie Neuwoges-Sprecher Matthias Trenn bestätigt. „Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen den einzelnen Mieterinnen und Mietern und den Stadtwerken besteht nicht“, erläutert er.
Große Wohnungsunternehmen von Klage ausgeschlossen
Auch die beiden Unternehmen Neuwoges und Neuwoba können sich nicht an der Sammelklage beteiligen. Informationen des Bundesamtes für Justiz zufolge dürfen das nur kleine Unternehmen, „die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanz zwei Millionen Euro nicht übersteigt“. Beide Unternehmen bestätigen, dass sie aufgrund ihrer Größenordnung von einem Klagebeitritt ausgeschlossen sind.
Neuwoges beobachtet das Verfahren „gespannt“, wie Geschäftsführer Frank Benischke mitteilt. Insgesamt werden 96 Prozent der Neuwoges-Wohnungen, das sind 11.360 Haushalte, durch die Stadtwerke mit Fernwärme versorgt. Derzeit gebe es „keine Planungen, für die vermieteten Bestände juristisch gegen die Stadtwerke wegen der Anwendung der Preisformel vorzugehen“.
Bei der Neuwoba sieht die Sachlage ähnlich aus. Rund 94 Prozent aller Neuwoba-Objekte werden von den Neubrandenburger Stadtwerken mit Fernwärme versorgt. Vorstandssprecher René Gansewig stellt klar: „Wir verfolgen jedoch sehr aufmerksam den Verlauf der Sammelklage und werden bei einem Erfolg der Kläger geeignete Maßnahmen im Interesse unserer Mitglieder ergreifen.“
Unterstützung für Eigentümer möglich
Beide Unternehmen bieten an, Eigentümer von verwalteten Beständen bei einem Beitritt zur Sammelklage zu unterstützen. Neuwoges werde dies „durch die Bereitstellung erforderlicher Informationen oder durch die Übernahme der Anmeldung zur Verbandsklage im entsprechenden Register“ tun, so Sprecher Trenn. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften sei dazu ein Beschluss der Gemeinschaft nötig.
Auch die Neuwoba werde bei Bedarf einen Beitritt zur Sammelklage unterstützen. „Insbesondere bei Wohnungseigentümergemeinschaften werden wir dann einen Beschluss der Gemeinschaft herbeiführen müssen“, erklärt Gansewig.
Hintergrund der Klage und aktuelle Situation
In der Klage geht es um die Preisgestaltung für Fernwärme durch die Neubrandenburger Stadtwerke. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen argumentiert, dass Preiserhöhungen „ungerechtfertigt“ seien, weil die verwendete Formel nicht den gesetzlichen Vorgaben entspreche. Die Stadtwerke haben diese Vorwürfe zurückgewiesen und betonen, ihre Preisanpassungsformel basiere auf geltenden gesetzlichen Vorgaben „und gilt seit vielen Jahren“.
Aktuell können sich betroffene Verbraucher in das Klageregister eintragen. Der erste Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht Rostock steht noch nicht fest. „Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich“, teilt das Bundesjustizamt mit. Danach folgt als letzter Schritt das Urteil des Oberlandesgerichts, das ebenfalls noch nicht terminiert ist.



