Wohnung kündigen per E-Mail: Das müssen Mieter wissen
Wohnung kündigen per E-Mail: Das gilt für Mieter

Das Leben wird immer digitaler. Rechnungen, Verträge und wichtige Dokumente landen längst im E-Mail-Postfach. Doch ausgerechnet bei der Kündigung einer Wohnung gelten weiterhin strenge Regeln. Wer den Mietvertrag einfach per E-Mail beendet, erlebt schnell eine böse Überraschung. Denn eine digitale Kündigung spart zwar Papier und Zeit, ist aber in den meisten Fällen nicht wirksam, wie myHOMEBOOK (gehört ebenfalls zu Axel Springer) berichtet.

Mietvertrag per E-Mail kündigen? Das Gesetz ist eindeutig

„Eine Kündigung per normaler E-Mail ist bei Wohnraummietverträgen grundsätzlich unwirksam“, erklärt Anwältin Nicole Mutschke. Grundlage dafür ist § 568 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach muss die Kündigung eines Mietverhältnisses schriftlich erfolgen. Eine einfache E-Mail erfüllt diese Vorgabe nicht. Zudem müssen alle Personen, die im Mietvertrag stehen, das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschreiben.

Elektronische Kündigung bleibt die Ausnahme

Ganz ausgeschlossen ist eine Kündigung per E-Mail allerdings nicht. Laut Mutschke gibt es dafür eine seltene Ausnahme. „Elektronisch geht es nur ausnahmsweise: Das Kündigungsschreiben muss dann mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein – also mit einer besonders sicheren digitalen Signatur, die die handschriftliche Unterschrift rechtlich ersetzt – und kann anschließend per E-Mail übermittelt werden.“ Voraussetzung ist jedoch, dass die Hausverwaltung oder der Eigentümer diesem Vorgehen zustimmt. Fehlt diese Zustimmung, kann die Kündigung abgelehnt werden.

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Diese Angaben gehören in die Kündigung

Eine rechtssichere Kündigung des Mietvertrags sollte den Namen der Mieter, die Adresse, das Datum, eine Formulierung zur Kündigung und gegebenenfalls den Kündigungsgrund enthalten. Außerdem sollte geprüft werden, welche Kündigungsfrist im Mietvertrag vereinbart wurde. Wird sie nicht eingehalten, muss die Miete noch für einen weiteren Monat gezahlt werden. Deshalb empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben zu verschicken. So lässt sich genau nachweisen, wann die Unterlagen abgeschickt wurden und beim Empfänger eingegangen sind.

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