Rund 1172 Euro erhalten Steuerzahler im Schnitt vom Finanzamt zurück, wie Daten des Statistischen Bundesamts für 2021 zeigen. Grund ist die zu hohe Lohnsteuer, die monatlich abgezogen wird, während viele gleichzeitig berufliche Ausgaben haben, die steuermindernd wirken. Werbungskosten umfassen alle Aufwendungen rund um den Job – von der Pendlerpauschale über Weiterbildung bis hin zu Möbeln fürs Arbeitszimmer.
Werbungskostenpauschale von 1230 Euro
Das Finanzamt zieht pauschal 1230 Euro von den Einkünften ab, auch ohne Nachweise. Wer höhere Ausgaben hat, spart zusätzlich Steuern. Typische Werbungskosten sind Arbeitsmittel wie Fachliteratur und Büromaterial. „Wenn Sie keine Quittungen gesammelt haben, können Sie pauschal 110 Euro pro Jahr in der Anlage N eintragen“, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Für Pauschalen gibt es keinen Rechtsanspruch, daher sollten Belege aufbewahrt werden.
Arbeitszimmer und Homeoffice
Gegenstände bis 952 Euro brutto gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und können sofort abgesetzt werden. Teurere Anschaffungen werden über die Nutzungsdauer verteilt – bei fünf Jahren also 20 Prozent pro Jahr. Wer alte Möbel beruflich nutzt, kann den Restwert anteilig geltend machen. Die Nutzungsdauer für Möbel beträgt laut Afa-Tabellen 13 Jahre. Fehlt ein anderer Arbeitsplatz, sind pauschal 1260 Euro oder die tatsächlichen Kosten absetzbar. Alternativ gilt die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag für bis zu 210 Tage (maximal 1260 Euro).
Pendlerpauschale und Unfallkosten
Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Bei einer Fünftagewoche werden 220 bis 230 Arbeitstage anerkannt. Homeoffice-Tage müssen die Pendlertage kürzen. Auch Fahrten zu Vorstellungsgesprächen oder Seminaren zählen. Unfallkosten auf dem Arbeitsweg sind zusätzlich absetzbar, wenn keine Versicherung zahlt. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, ein steuerfreies Jobticket mindert jedoch die Pauschale.
Dienstreisen, Fortbildungen und Bewerbungen
Verpflegungsmehraufwendungen: 14 Euro bei Abwesenheit über acht Stunden, 28 Euro bei 24 Stunden. Fortbildungskosten sind absetzbar, wenn sie beruflich veranlasst sind. Auch Bewerbungskosten wie Porto (8,50 Euro pro Mappe) oder Fahrtkosten sind ansetzbar. „Manche Finanzämter genehmigen pauschal zehn bis 15 Euro pro Bewerbung“, so die VLH.
Arbeitskleidung
Nur typische Berufskleidung wie Arztkittel oder Uniformen ist absetzbar. Reinigungskosten können geltend gemacht werden: pro Waschladung mit 95 Grad bis 77 Cent, Kondenstrockner 55 Cent, Bügeln maximal sieben Cent. Bis 110 Euro jährlich wird auf Belege verzichtet.
Doppelte Haushaltsführung
Bis zu 12.000 Euro pro Jahr sind absetzbar. Der Bundesfinanzhof entschied 2019, dass Einrichtungsgegenstände voll absetzbar sind (Az.: VI R 18/17). Das BMF sieht Ausgaben bis 5000 Euro als unproblematisch an.
Umzugspauschale
Bei beruflichem Umzug sind Kosten für Möbeltransport, doppelte Miete und Makler absetzbar. Die Pauschale für sonstige Umzugskosten beträgt ab März 2024: 964 Euro für den Steuerpflichtigen, 643 Euro für jede weitere Person, 193 Euro für Erstmieter. Nachhilfe für Kinder ist bis 1286 Euro absetzbar. Wer höhere Ausgaben hat, kann Einzelnachweise einreichen.



