Rewe-Coupons ohne Preisangabe: Verbraucherzentrale zieht Klage zurück
Rewe-Coupons: Klage zurückgezogen

Der Rechtsstreit um Bonus-Coupons in der Rewe-App ist vorerst beendet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zog ihre Klage zurück, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Köln in der mündlichen Verhandlung deutlich machte, dass es die Werbung nicht als irreführend bewertet. Damit ist das frühere Urteil des Landgerichts Köln, das die Coupons ohne Preisangabe als unzulässig eingestuft hatte, gegenstandslos.

Hintergrund des Verfahrens

Im Mittelpunkt standen Coupons in der Rewe-App, mit denen Kunden beim Kauf bestimmter Produkte einen Bonus erhalten und später einlösen konnten. Die Verbraucherzentrale kritisierte, dass auf den Coupons zwar der Bonuswert genannt wurde, nicht aber der Preis des jeweiligen Produkts. Aus Sicht der Verbraucherschützer fehlte damit eine wesentliche Grundlage für eine informierte Kaufentscheidung.

Unterschiedliche Bewertungen der Gerichte

Das Landgericht Köln hatte im November 2025 zugunsten der Verbraucherzentrale entschieden (Az. 87 O 18/25). Rewe legte gegen das Urteil Berufung ein. Im Verfahren vor dem OLG Köln (Az. 6 U 123/25) zeichnete sich jedoch eine andere Einschätzung ab: Die Richter sahen keine Notwendigkeit für weitere Preisangaben.

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Rückzug der Klage

Nach Angaben der Verbraucherzentrale zeigte die mündliche Verhandlung, dass die Klage voraussichtlich keinen Erfolg haben würde. Juristin Gabriele Bernhardt erklärte: „Das OLG hat in der mündlichen Verhandlung sehr deutlich gemacht, dass es auf die Berufung der Gegenseite unsere Klage zurückweisen wird.“ Daraufhin zog die Verbraucherzentrale die Klage zurück. Rewe begrüßte die Entwicklung und teilte mit: „Wir freuen uns, dass das OLG Köln unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.“

Weitere Verfahren zu Rabatt-Apps

Der Fall ist kein Einzelfall: Rabatt- und Treue-Apps von Supermärkten und Discountern beschäftigen die Gerichte weiterhin. In den vergangenen Monaten gab es mehrere Verfahren gegen Handelsketten wegen App-Rabatten und der Nutzung von Kundendaten. Klagen gegen Penny und Netto wegen exklusiver App-Rabatte für registrierte Kunden wurden abgewiesen, wobei im Fall Penny die Revision zugelassen wurde. Auch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart scheiterten Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Lidl. Zudem steht Edeka wegen Aussagen in Prospekten in der Kritik.

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