Deutsche Spitzenreiter bei fehlerhaften Reiseabrechnungen
Deutsche führen bei fehlerhaften Reiseabrechnungen

Deutsche sind Spitzenreiter bei fehlerhaften Reiseabrechnungen

In Deutschland werden einer aktuellen Umfrage zufolge besonders oft fehlerhafte Reiseabrechnungen eingereicht – allerdings nicht immer mit voller Absicht. Rund 26 Prozent der deutschen Geschäftsreisenden gaben an, regelmäßig unzulässige Spesen einzureichen. Damit liegt Deutschland vor Frankreich (22 Prozent), Spanien (21 Prozent), den USA (19 Prozent) und dem Vereinigten Königreich (12 Prozent). Die Umfrage wurde im April vom Anbieter Censuswide im Auftrag von Travel Perk, einer Plattform für Reise- und Ausgabenmanagement, durchgeführt. Insgesamt nahmen 8.000 Geschäftsreisende aus Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern in fünf Ländern teil.

Häufigkeit von Fehlern und Missverständnissen

Betrachtet man auch diejenigen, die nach eigenen Angaben nur einige wenige Male falsche Abrechnungen eingereicht haben, steigen die Zahlen deutlich: Mehr als 38 Prozent der deutschen Befragten gaben an, Kosten mehr als einmal eingereicht zu haben. 34 Prozent sagten, sie hätten Kosten eines Kollegen ein zweites Mal eingereicht. Über 37 Prozent räumten ein, Kosten eingereicht zu haben, die nichts mit ihrer Arbeit zu tun hatten.

Laut Eugen Triebelhorn, Deutschlandchef von Travel Perk, wäre es jedoch falsch, jeden Fall als vorsätzliches Fehlverhalten zu werten: „Viele Fehler entstehen aus echten Missverständnissen, unklaren Richtlinien oder Unsicherheit darüber, welche Ausgaben erstattungsfähig sind.“ Tatsächlich gaben rund 30 Prozent der Betroffenen an, dass es sich um einen Fehler oder ein Missverständnis handelte.

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Auch Unternehmen profitieren von Abrechnungsdefiziten

Die Defizite bei den Abrechnungen wirken sich jedoch nicht nur zuungunsten der Unternehmen aus. Knapp 44 Prozent der Befragten in Deutschland sagten, dass sie legitime Auslagen nicht zurückgefordert hätten. Die häufigsten Gründe dafür waren: zu geringe Beträge, verlorene Rechnungen, Unsicherheit über die Erstattungsfähigkeit oder ein zu hoher Aufwand für die Einforderung.

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