30 Grad im Büro: Habe ich ein Recht auf hitzefrei?
30 Grad im Büro: Recht auf hitzefrei?

Die Temperaturen steigen, und in vielen Büros wird es unerträglich heiß. Doch haben Arbeitnehmer eigentlich ein Recht auf hitzefrei, wenn das Thermometer 30 Grad und mehr anzeigt? Diese Frage beschäftigt derzeit viele Beschäftigte in Deutschland.

Was sagt das Arbeitsrecht?

Grundsätzlich gibt es kein gesetzliches Recht auf hitzefrei für Büroangestellte. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, für eine angemessene Arbeitsumgebung zu sorgen. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass die Raumtemperatur in Arbeitsräumen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten sollte. Ab 30 Grad muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Hitze zu mildern. Dazu gehören etwa Jalousien, Ventilatoren oder die Anpassung der Arbeitszeiten.

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss bei Hitze geeignete Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen:

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  • Bereitstellung von Ventilatoren oder Klimaanlagen
  • Lockerung der Kleiderordnung
  • Anpassung der Arbeitszeiten, etwa früherer Beginn am Morgen
  • Bereitstellung von Getränken

Erst wenn die Temperatur 35 Grad überschreitet, darf der Raum nicht mehr als Arbeitsplatz genutzt werden. Dann muss der Arbeitgeber für Abhilfe sorgen oder den Betrieb einstellen.

Kann ich nach Hause gehen?

Ein automatisches Recht, nach Hause zu gehen, besteht nicht. Arbeitnehmer sollten das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und gemeinsam nach Lösungen suchen. In extremen Fällen kann ein hitzefreier Tag gewährt werden, aber das ist freiwillig. Wer eigenmächtig den Arbeitsplatz verlässt, riskiert Abmahnungen oder Gehaltskürzungen.

Tipps für Arbeitnehmer

Um die Hitze besser zu ertragen, können Arbeitnehmer selbst einiges tun:

  • Leichte, atmungsaktive Kleidung tragen
  • Ausreichend trinken, am besten Wasser oder ungesüßte Tees
  • Regelmäßig kurze Pausen an kühleren Orten einlegen
  • Schwere Mahlzeiten vermeiden

Letztlich bleibt es eine Frage der Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein gesetzlicher Anspruch auf hitzefrei existiert nicht, aber der Arbeitgeber muss seiner Fürsorgepflicht nachkommen.

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