Renovieren nach Immobilienkauf: Steuerfalle für Vermieter
Renovieren nach Kauf: Steuerfalle für Vermieter

Renovieren nach dem Immobilienkauf: Eine Steuerfalle für Vermieter

Vermieter, die kürzlich eine Immobilie erworben haben und nun Renovierungsarbeiten durchführen, sollten die steuerlichen Fallstricke kennen. Denn nicht alle Ausgaben lassen sich sofort absetzen. Das Finanzamt unterscheidet zwischen sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen und über mehrere Jahre zu verteilenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Wann liegen Erhaltungsaufwendungen vor?

Erhaltungsaufwendungen sind Kosten, die dazu dienen, die Immobilie in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten oder sie an den aktuellen Standard anzupassen. Dazu zählen beispielsweise Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren. Diese können Vermieter im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Werden die Arbeiten innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Kauf durchgeführt, kann das Finanzamt sie als Anschaffungskosten einstufen.

Die 15-Prozent-Regel

Eine wichtige Grenze ist die 15-Prozent-Regel. Wenn die Renovierungskosten mehr als 15 Prozent des Kaufpreises betragen, wird das Finanzamt die Ausgaben in der Regel als nachträgliche Anschaffungskosten behandeln. Das bedeutet, dass sie nicht sofort absetzbar sind, sondern über die Nutzungsdauer der Immobilie von 50 Jahren abgeschrieben werden müssen. Dies kann zu einer erheblichen Steuerbelastung führen, da die Abschreibung nur einen kleinen Teil der Kosten pro Jahr ausmacht.

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Ausnahmen und Sonderfälle

Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn die Renovierung innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf abgeschlossen ist und die Kosten 15 Prozent des Kaufpreises übersteigen, liegt eine sogenannte „anschaffungsnahe Herstellungskosten“ vor. Diese müssen ebenfalls über 50 Jahre abgeschrieben werden. Anders sieht es aus, wenn die Immobilie bereits vor dem Kauf vermietet war und der Vermieter die Renovierungskosten als Erhaltungsaufwendungen geltend macht. Hier kommt es auf den Einzelfall an.

Tipps für Vermieter

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Vermieter vor Beginn der Renovierung einen Steuerberater konsultieren. Dieser kann die genaue Einordnung der Kosten vornehmen und eine optimale Steuerstrategie entwickeln. Zudem ist es ratsam, alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufzubewahren. Auch die zeitliche Planung der Arbeiten kann steuerliche Vorteile bringen: Wer die Renovierung über mehrere Jahre verteilt, kann die Kosten möglicherweise als Erhaltungsaufwendungen absetzen.

Fazit

Die steuerliche Behandlung von Renovierungskosten nach einem Immobilienkauf ist komplex. Vermieter sollten die 15-Prozent-Regel im Hinterkopf behalten und im Zweifel professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. So lassen sich Steuerfallen vermeiden und die Rentabilität der Immobilie sichern.

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