Französisches Gericht verurteilt Lafarge zu Millionenstrafe für Terrorfinanzierung in Syrien
Lafarge zu Millionenstrafe für Terrorfinanzierung verurteilt

Französisches Gericht verurteilt Lafarge zu Millionenstrafe für Terrorfinanzierung in Syrien

Der französische Zementhersteller Lafarge ist von einem Gericht in Paris wegen Terrorfinanzierung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Das Unternehmen hatte während des syrischen Bürgerkriegs weiterhin Geschäfte in dem Land betrieben und dabei Schutzgelder an dschihadistische Milizen gezahlt. Die Richter sahen darin eine direkte Unterstützung terroristischer Aktivitäten.

Höchststrafe für Unternehmen und Haft für Ex-Chef

Das Gericht verhängte gegen Lafarge die maximal mögliche Geldstrafe in Höhe von 1,125 Millionen Euro. Der ehemalige Konzernchef Bruno Lafont wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Insgesamt sieben weitere Angeklagte, darunter zwei syrische Mittelsmänner, erhielten Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten und sieben Jahren. Die Urteile markieren einen bedeutenden Präzedenzfall im Kampf gegen die Finanzierung terroristischer Gruppierungen durch Unternehmen.

Zahlungen an den Islamischen Staat und andere Milizen

Nach den Ermittlungen des Gerichts zahlte Lafarge zwischen 2013 und 2014 insgesamt 5,6 Millionen Euro an den sogenannten Islamischen Staat (IS) sowie zwei weitere dschihadistische Gruppen. Diese Zahlungen sollten den Weiterbetrieb einer Zementfabrik in Syrien während des Bürgerkriegs sichern. Die Richterin Isabelle Prévost-Desprez betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass diese Finanzierung auch die Organisation von Terroranschlägen in Europa ermöglicht habe, insbesondere mit Blick auf die Anschläge in Paris im November 2015.

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Gericht wies Verteidigungsargumente zurück

Die Verteidigung hatte argumentiert, dass Lafarge von den Milizen erpresst worden sei und die Zahlungen zum Schutz der lokalen Mitarbeiter getätigt wurden. Der frühere Vizechef Christian Herrault verwies auf die Gefahr für die Beschäftigten, falls das Werk geschlossen worden wäre. Das Gericht ließ diese Argumentation jedoch nicht gelten und verwies auf interne Kommunikationsdokumente, die auf ausgehandelte Vereinbarungen mit den terroristischen Gruppen hindeuteten.

Nebenkläger und internationale Dimension

Mehrere Angehörige der Opfer der Pariser Anschläge von 2015 traten im Prozess als Nebenkläger auf. Die Staatsanwaltschaft räumte zwar ein, dass die Angeklagten nicht die dschihadistische Ideologie unterstützten, kritisierte jedoch das Fehlen von Eingeständnissen und Reue. Lafarge, das inzwischen vom Schweizer Konzern Holcim übernommen wurde, hatte bereits 2012 seine internationalen Mitarbeiter aus Syrien abgezogen, das Werk blieb jedoch mit syrischem Personal in Betrieb. 2014 übernahm der IS schließlich die Kontrolle über die Fabrik. Parallel laufen auch in den USA Verfahren gegen Lafarge beziehungsweise Holcim.

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