Nach dem massiven Totalausfall bei der Deutschen Bahn vom 24. Juni 2026 haben betroffene Fahrgäste unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Ticketkosten. Rechtsanwältin Nicole Mutschke und Harald Perlinger erläutern im BILD-Interview die rechtlichen Grundlagen und die Schritte, die Reisende jetzt einleiten sollten.
Wann besteht Anspruch auf Kostenerstattung?
Grundsätzlich gilt: Bei einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr am Zielort können Fahrgäste 25 Prozent des Fahrpreises zurückfordern. Ab 120 Minuten Verspätung erhöht sich der Anspruch auf 50 Prozent. Bei komplett ausgefallenen Zügen, wie beim jüngsten Totalausfall, haben Reisende sogar das Recht auf eine vollständige Erstattung des Ticketpreises. „Wenn der Zug gar nicht fährt, steht Ihnen der volle Fahrpreis zu“, betont Mutschke.
Welche Kosten werden erstattet?
Neben dem Ticketpreis können auch notwendige Mehrkosten wie Taxifahrten oder Hotelübernachtungen geltend gemacht werden, sofern diese aufgrund der Zugausfälle unvermeidbar waren. „Die Bahn ist verpflichtet, angemessene Zusatzkosten zu übernehmen, wenn sie ihre Beförderungspflicht nicht erfüllen kann“, erklärt Perlinger. Allerdings müssen die Ausgaben nachweislich und verhältnismäßig sein.
Wie beantragt man die Erstattung?
Betroffene sollten ihre Fahrkarten sowie Belege über zusätzliche Ausgaben sorgfältig aufbewahren. Die Erstattung kann online über das Fahrgastrechte-Formular der Deutschen Bahn oder schriftlich per Post beantragt werden. „Wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Vorfall stellen“, rät Mutschke. Die Bahn hat dann bis zu acht Wochen Zeit, um über den Antrag zu entscheiden.
Besonderheiten bei Sonderangeboten
Auch bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen gelten die gleichen Erstattungsregeln, sofern die Verspätung oder der Ausfall auf betriebliche Gründe der Bahn zurückgeht. Bei höherer Gewalt wie Unwettern kann die Haftung eingeschränkt sein. Im Fall des Totalausfalls vom 24. Juni handelte es sich um einen technischen Defekt, sodass die Fahrgastrechte vollumfänglich greifen.
Fazit
Der Totalausfall der Deutschen Bahn hat Tausende Reisende getroffen. Wer seine Rechte kennt und die Anträge fristgerecht einreicht, kann mit einer Erstattung des Ticketpreises sowie zusätzlicher Kosten rechnen. Die Bahn hat angekündigt, die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen. „Bleiben Sie hartnäckig, wenn die Erstattung nicht innerhalb der Frist erfolgt“, empfiehlt Perlinger.



