Krieg im Nahen Osten treibt Urlaubspreise: Nachträgliche Erhöhungen für Sommerreisen möglich
Krieg treibt Urlaubspreise: Nachträgliche Erhöhungen möglich

Krieg im Nahen Osten lässt Urlaubskosten steigen

Der anhaltende Konflikt im Iran hat weitreichende Folgen für die globale Reisebranche. Nicht nur Urlaube in der Golfregion wurden massenhaft abgesagt, auch europäische Reisende spüren die Auswirkungen deutlich in ihren Geldbeuteln. Die gestiegenen Kerosinpreise wirken als zentraler Preistreiber und beeinflussen sowohl Flugtickets als auch Kreuzfahrten.

Preissteigerungen bei Flügen und Pauschalreisen

Flugtickets in Richtung Asien sind bereits deutlich teurer geworden. Eine Ausnahme bilden lediglich Flüge mit Golf-Carriern wie Etihad oder Qatar über Drehkreuze wie Abu Dhabi oder Doha. Allerdings warnt das Auswärtige Amt weiterhin vor Transitaufenthalten in der unsicheren Region.

Die erhöhten Treibstoffkosten schlagen sich nicht nur bei Airlines nieder. Immer mehr Kreuzfahrtanbieter erheben inzwischen Treibstoffzuschläge. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach sicher geltenden Zielen wie Griechenland und Spanien, was zu weiteren Preissteigerungen führen könnte.

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Nachträgliche Preiserhöhungen bei gebuchten Reisen

Für bereits gebuchte Pauschalreisen gelten spezielle Regelungen. Die Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter enthalten in der Regel Änderungsvorbehaltsklauseln, die höhere Treibstoffkosten als Grund für nachträgliche Preiserhöhungen zulassen.

Wichtige rechtliche Grenzen:

  • Erhöhungen dürfen maximal acht Prozent des ursprünglichen Reisepreises betragen
  • Die Mitteilung muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen
  • Bei Überschreitung der Acht-Prozent-Grenze können Urlauber kostenlos vom Vertrag zurücktreten

Reiserechtler Paul Degott weist darauf hin, dass die Berechnung solcher Erhöhungen oft komplizierten Formeln folgt. „Im Einzelfall gehen die Veranstalter eher mit dem groben Daumen ran und darüber könnte man dann auch streiten“, so der Anwalt.

Flugtickets und Streichungen

Anders als bei Pauschalreisen dürfen Airlines die Preise für bereits gekaufte Tickets normalerweise nicht nachträglich erhöhen. „Das sei eine nachträgliche Vertragsänderung“, erklärt Degott. Airlines tragen grundsätzlich das unternehmerische Risiko für geopolitischen Krisen und deren Auswirkungen auf Treibstoffpreise.

Dennoch mehren sich Flugstreichungen. Verschiedene asiatische Fluggesellschaften dünnen ihr Angebot aufgrund von Kerosinmangel aus, und auch die Lufthansa prüft Medienberichten zufolge das Stilllegen von Flugzeugen.

Rechte bei Flugstreichungen:

  1. Bei EU-Flügen besteht Anspruch auf Erstattung oder Umbuchung
  2. Alternativflüge anderer Airlines können eingefordert werden
  3. Bei Absagen weniger als 14 Tage vor Abflug sind Entschädigungen bis 600 Euro möglich

Reisende sollten bei Flugstreichungen umgehend handeln. Degott empfiehlt, die ursprüngliche Airline unter Frist zur Umbuchung aufzufordern oder selbst aktiv zu werden und die Kosten später zurückzufordern.

Ausblick auf den Sommer

Frühbucher, die bereits vor Monaten ihre Sommerreise gebucht haben, könnten noch mit nachträglichen Preiserhöhungen konfrontiert werden. Das Europäische Verbraucherzentrum warnt besonders vor steigenden Preisen für als sicher geltende Ziele.

Reisende sollten ihre Buchungsunterlagen genau prüfen und bei Preiserhöhungen die gesetzlichen Fristen beachten. Wer nicht fristgerecht reagiert, akzeptiert die Erhöhung automatisch.

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