Bundesgerichtshof urteilt: Isolation auf Kreuzfahrt ist kein Reisemangel
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass die Isolation von Passagieren auf Kreuzfahrtschiffen aufgrund einer Coronainfektion keinen Reisemangel darstellt. Betroffene haben daher keinen Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Das Urteil betrifft einen konkreten Fall aus dem Jahr 2023 und hat weitreichende Auswirkungen für die Kreuzfahrtbranche und Reisende.
Der Fall: Isolation auf Kanaren-Kreuzfahrt
Ein Ehepaar befand sich 2023 auf einer Kreuzfahrt zu den Kanarischen Inseln, als der Mann positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Daraufhin wurde er von der Schiffsleitung in eine andere Kabine verlegt und isoliert, um eine weitere Ausbreitung der Infektion zu verhindern. Wenige Tage später wurde auch seine Frau positiv getestet und ebenfalls isoliert. Der Mann verlangte anschließend von der Reederei eine anteilige Rückzahlung des Reisepreises in Höhe von gut 4.000 Euro von insgesamt knapp 7.000 Euro, basierend auf dem Zeitraum der Isolation.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Der BGH wies die Revision des Klägers gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Rostock zurück. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Isolation des Paares in deren persönlicher Sphäre und in deren eigenem Risikobereich lag. Da der Reisende aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr reisefähig war, begründete die Nichterbringung der gebuchten Leistungen keinen Mangel im Sinne des Reiserechts.
Das Gericht betonte zudem, dass die Schiffsleitung berechtigt ist, angemessene Maßnahmen zum Schutz anderer Passagiere und der Crew zu ergreifen. Diese Befugnis leitet sich aus dem Hausrecht der Schiffsleitung ab und muss nicht zwingend in den Reisebedingungen erwähnt werden, obwohl in diesem Fall darauf hingewiesen wurde. Die Maßnahmen müssen auch nicht behördlich angeordnet sein, um als rechtmäßig zu gelten.
Keine Informationspflicht über Ausschiffung
Der BGH verneinte auch eine Pflicht der Reederei, das Paar über die Möglichkeit einer vorzeitigen Ausschiffung an einem der angelaufenen Häfen zu informieren. Nach Ansicht des Gerichts hätten die Betroffenen selbst in der Lage sein müssen, entsprechende Nachfragen zu stellen. Dies unterstreicht die Eigenverantwortung der Reisenden in solchen Situationen.
Auswirkungen auf die Kreuzfahrtbranche
Dieses Urteil hat bedeutende Konsequenzen für die Kreuzfahrtindustrie und Reisende:
- Rechtssicherheit für Reedereien: Schiffsleitungen können erkrankte Passagiere isolieren, ohne Angst vor Reisepreis-Rückforderungen haben zu müssen.
- Klare Risikoverteilung: Gesundheitsrisiken liegen im Verantwortungsbereich der Reisenden, sofern keine Fahrlässigkeit der Reederei vorliegt.
- Praktische Umsetzung: Die Entscheidung bestätigt, dass Schutzmaßnahmen auf engem Raum, wie auf Kreuzfahrtschiffen, notwendig und rechtmäßig sind.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Position der Kreuzfahrtveranstalter in Pandemiezeiten und klärt eine bisher umstrittene Frage im Reiserecht. Es unterstreicht, dass die Isolation von erkrankten Passagieren eine angemessene Schutzmaßnahme darstellt, die nicht zu finanziellen Entschädigungen führt.



