Dehoga: Rentenpläne für Minijobber sind „Katastrophe“ für Gastgewerbe
Dehoga: Rentenpläne für Minijobber sind „Katastrophe“

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat den Vorschlag der Rentenkommission zur Einbeziehung von Minijobbern in die gesetzliche Rente als „Katastrophe“ für das Gastgewerbe bezeichnet. Der Verband warnte vor einem Wegfall von bis zu 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigten in der Branche.

„Frontalangriff auf die Flexibilität“

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission will am Dienstag ihre gut 30 Reformvorschläge offiziell vorstellen. Ein zentraler Punkt betrifft die Minijobs, die bisher von Beiträgen zur Rentenversicherung befreit sind. Die Kommission schlägt vor, dass Minijobber künftig „ohne Opt-out-Möglichkeit“ in die gesetzliche Rente einzahlen müssen. Ausnahmen soll es nur noch für Schülerinnen und Schüler geben.

Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges erklärte: „Das wäre die vollständige Abschaffung eines für unsere Branche unverzichtbaren Beschäftigungsinstruments. Es ist ein Frontalangriff auf die Flexibilität des Arbeitsmarkts und auf die Beschäftigungsfähigkeit der Gastronomie und Hotellerie.“

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Minijobs als Rückgrat der Gastronomie

Allein im Gastgewerbe gibt es nach Angaben des Dehoga rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte. Diese seien für die vielen tausenden kleinen und mittleren Unternehmen von zentraler Bedeutung, „um Beschäftigung passgenau zu organisieren“. Sie sicherten „Abendstunden, Wochenenden, Veranstaltungen und helfen, saisonale Nachfragespitzen abzudecken – wie aktuell in der Biergartensaison“.

Laut Dehoga entsprechen Minijobs „in aller Regel“ auch den Wünschen der Beschäftigten und verhinderten die Flucht in die Schwarzarbeit bei Nebenbeschäftigten, Zuverdienern und Studenten.

Kritik an Beschränkung auf Schüler

Der Verband wandte sich zudem gegen die geplante Beschränkung der Ausnahmen auf Schülerinnen und Schüler. „Wer Minijobs auf Schülerinnen und Schüler beschränken will, übersieht, dass viele von ihnen minderjährig sind und aufgrund der zurecht strengen gesetzlichen Vorgaben gerade die für Gastronomie und Hotellerie besonders wichtigen Abend- und Wochenendschichten oftmals gar nicht übernehmen können“, so Hartges.

Die Rentenkommission hatte zuvor betont, dass die Einbeziehung von Minijobbern in die Rentenversicherung deren Altersvorsorge verbessern soll. Der Dehoga hält dagegen, dass dies zu massiven Arbeitsplatzverlusten führen würde, da viele Betriebe auf die flexible Beschäftigung angewiesen seien.

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