Deutsche Post: Trotz Fortschritten bestehen gesetzeswidrige Lücken im Filialnetz
Post-Filialnetz hat gesetzeswidrige Lücken trotz Automaten

Deutsche Post verfehlt weiterhin gesetzliche Vorgaben zur Flächenpräsenz

Bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zur flächendeckenden Präsenz von Filialen kämpft die Deutsche Post weiterhin mit erheblichen Herausforderungen. Wie die Bundesnetzagentur aktuell mitteilte, gab es Mitte April im Bundesgebiet 130 unbesetzte Pflichtstandorte. An diesen Orten fehlt dem Unternehmen eine gesetzlich vorgeschriebene Filiale, obwohl im September desselben Jahres noch 30 mehr solcher Lücken verzeichnet wurden. Dies zeigt, dass trotz gewisser Fortschritte die gesetzeswidrigen Defizite im Filialnetz anhalten.

Strukturwandel im Einzelhandel als Hauptursache

Eine Sprecherin der Deutschen Post begründet die Lücken primär mit dem Strukturwandel des Einzelhandels, der besonders im ländlichen Raum spürbar ist. Oft schließen die letzten Geschäfte in einer Gemeinde, und es gibt keine alternativen Einzelhändler mehr, die einen Postschalter betreiben könnten. Die Post betont, intensiv an Lösungen zu arbeiten und dass es sich um vorübergehende Lücken handelt. Bundesweit verfügt das Unternehmen über 12.400 Postfilialen, wobei der Anteil der unbesetzten Standorte relativ gering ausfällt.

Gesetzliche Anforderungen und ihre Auswirkungen

Gemäß gesetzlicher Vorgaben muss die Deutsche Post in Dörfern mit mehr als 2.000 Einwohnern eine Filiale bereitstellen. In größeren Kommunen und Städten darf die Entfernung zur nächsten Filiale maximal zwei Kilometer betragen, sofern es sich um zusammenhängend bebaute Wohngebiete handelt. Unter Filialen versteht man in der Regel Einzelhändler wie Supermärkte oder Kioske, die einen Postschalter anbieten, wo Kunden Briefmarken kaufen oder Pakete abgeben können. Viele dieser Einzelhändler kämpfen wirtschaftlich, besonders in ländlichen Gebieten oder an Stadträndern, und geben oft auf, was zu Filialschließungen führt.

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Automatisierte Poststationen als neue Lösung

Der Gesetzgeber hat auf dieses Problem reagiert und die Regelungen in einer Gesetzesnovelle gelockert. Seit dem vergangenen Jahr werden auch automatisierte Poststationen als Filialen anerkannt. Diese sogenannten Poststationen bieten fast alle postalischen Leistungen an, darunter den Kauf von Briefmarken, das Einwerfen von Briefen, das Frankieren von Paketen sowie deren Abgabe und Abholung. Zusätzlich ermöglichen sie eine Videoberatung über ein Display. Eine Firmensprecherin erklärt: „Poststationen sichern die postalische Versorgung dort, wo wir keine Filialpartner mehr finden – und stoßen bei Kommunen sowie bei Bürgerinnen und Bürgern auf breite Zustimmung.“

Genehmigungsverfahren und aktuelle Zahlen

Für die Anerkennung als Filiale ist die Zustimmung der Bundesnetzagentur erforderlich, die sich vorab mit der jeweiligen Kommune abstimmt. Die Aufsichtsbehörde berichtet, dass die Deutsche Post bislang 846 Anträge auf Zulassung automatisierter Stationen eingereicht hat, von denen die meisten noch in Bearbeitung sind. Bis Ende März wurden 137 Anträge bewilligt. Fast alle dieser Stationen stehen an zuvor unbesetzten Pflichtstandorten. Die Bundesnetzagentur bewertet die Automaten grundsätzlich positiv, da sie rund um die Uhr verfügbar sind und Verbrauchern dadurch einen Mehrwert bieten.

Betroffene Regionen und weitere Vorschriften

Zu den Orten, an denen Mitte April eine Filiale hätte vorhanden sein müssen, aber fehlte, gehören unter anderem Struppen in Sachsen, Röderland in Brandenburg, Bröckel in Niedersachsen, Balve-Garbeck in Nordrhein-Westfalen, Zuzenhausen in Baden-Württemberg und Penzing in Bayern. Neben den Abstandsregeln muss die Deutsche Post zusätzlich die Vorschrift einhalten, bundesweit mindestens 12.000 Filialen zu betreiben. Diese Hürde überspringt das Unternehmen mit eigenen Angaben von 12.400 Filialen mit Personal – es verfügt also insgesamt über ausreichend Filialen, jedoch nicht immer an den gesetzlich vorgeschriebenen Standorten.

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Entwicklung der unbesetzten Standorte

Erstaunlich ist, dass die Zahl der unbesetzten Standorte trotz der Möglichkeit, Automaten anzurechnen, nicht stärker gesunken ist. Im Juli 2024, also vor Einführung dieser Anrechnung, lag die Anzahl bei 141 und damit nur unwesentlich höher als aktuell. Die Anzahl der unbesetzten Pflichtstandorte schwankt seit Jahren erheblich. Beispielsweise waren es im Januar 2023 noch 174, während im Oktober desselben Jahres nur 73 verzeichnet wurden – etwa halb so viele wie derzeit. Dies unterstreicht die anhaltende Volatilität und die Herausforderungen bei der flächendeckenden Versorgung.