Neubrandenburger Stadtwerke veräußern denkmalgeschütztes Amtshaus Broda am Tollensesee
Stadtwerke verkaufen historisches Amtshaus am Tollensesee

Historisches Amtshaus Broda am Tollensesee steht zum Verkauf

Die Neubrandenburger Stadtwerke, kurz neu.sw, haben einen bedeutenden Immobilienverkauf angekündigt. Das Unternehmen möchte das Erbbaurecht am denkmalgeschützten Amtshaus Broda veräußern. Das historische Gebäude befindet sich in einer äußerst attraktiven Lage direkt am Ufer des Tollensesees, in unmittelbarer Nähe zum Strandbad, umgeben von Wald und in der Nähe des Kulturparks.

Besondere Bedingungen und historischer Hintergrund

Die Stadt Neubrandenburg, auch bekannt als Vier-Tore-Stadt, ist Eigentümerin des Grundstücks und zugleich Erbbaurechtsgeberin. Von der ursprünglich vereinbarten 99-jährigen Laufzeit des Erbbaurechts sind noch 78 Jahre übrig. Das Mindestgebot für den Erwerb des Nutzungsrechts liegt bei 691.000 Euro.

Das Amtshaus selbst ist ein architektonisches Juwel aus dem 19. Jahrhundert, das auf den Fundamenten eines ehemaligen Klosters aus dem 12. Jahrhundert errichtet wurde. Besonders bemerkenswert ist das im Untergeschoss erhaltene Kreuzrippengewölbe aus der Klosterzeit, das einen direkten Einblick in die mittelalterliche Baukunst ermöglicht.

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Denkmalschutz und zukünftige Nutzung

Als eines der ältesten Bauwerke Neubrandenburgs ist das Amtshaus in der offiziellen Denkmalliste eingetragen. Zwischen 2003 und 2004 wurde das Gebäude umfassend saniert, wobei alle Arbeiten in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde durchgeführt wurden. In den vergangenen Jahren diente das Haus den Stadtwerken als Bürostandort und wurde zudem für verschiedene Veranstaltungen genutzt.

Die Stadt Neubrandenburg hat klare Vorstellungen für die zukünftige Nutzung des Gebäudes:

  • Eine touristische Ausrichtung wird ausdrücklich gefordert
  • Das historische Kellergewölbe muss dauerhaft öffentlich oder halböffentlich zugänglich sein
  • Interessenten müssen ein nachhaltiges Betreiber- und Nutzungskonzept vorlegen
  • Alle denkmalrechtlichen Vorgaben sind strikt einzuhalten

Der Verkauf des Erbbaurechts steht unter dem wichtigen Vorbehalt der Zustimmung durch die Stadtverwaltung. Die künftigen Eigentümer des Erbbaurechts übernehmen damit nicht nur das Nutzungsrecht am Gebäude, sondern auch die Verantwortung für den Erhalt dieses bedeutenden kulturellen Erbes in einer der schönsten Seenlandschaften Mecklenburg-Vorpommerns.

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