Rostock sucht Investor für historische Villenreihe am Kuhtor
Die Hansestadt Rostock intensiviert ihre Bemühungen, eine seit dem Zweiten Weltkrieg bestehende Baulücke in der Östlichen Altstadt zu schließen. Für das Grundstück Ernst-Barlach-Straße 5 hat die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (RGS) eine neue Konzeptvergabe initiiert. Im Gegensatz zu vorherigen Versuchen wird die Fläche diesmal nicht im Erbbaurecht, sondern zum direkten Verkauf angeboten.
Gescheiterte Erbbaurechts-Strategie führt zu Neuausrichtung
Bereits zwischen März und Juli 2025 hatte die Stadt das Areal im Erbbaurecht angeboten, konnte jedoch nur einen einzigen Interessenten gewinnen, für den diese Konstruktion letztlich nicht infrage kam. Das Erbbaurecht, bei dem Investoren zwar Bauwerke errichten dürfen, aber nicht Eigentümer des Grundstücks werden, erwies sich als Hemmnis für private Investoren. Die langfristigen Verträge mit Laufzeiten von 60 bis 99 Jahren und der Rückfall der Immobilie an die Stadt nach Vertragsende schreckten potenzielle Käufer ab.
Die Rostocker Bürgerschaft beschloss daher auf Antrag der Stadtverwaltung, den 2018 festgelegten Grundsatz "Erbbaurecht vor Veräußerung" für dieses konkrete Grundstück auszusetzen. Ein vergleichbarer Schritt war zuvor bereits für Grundstücke beschlossen worden, deren Verkaufserlöse die Finanzierung des Rostocker Volkstheaters sichern sollen.
Herausfordernde Vermarktungslage mit historischen Auflagen
Die Vermarktung des Grundstücks gestaltet sich aus mehreren Gründen als besonders anspruchsvoll. Die städtebauliche Einbindung in das historische Ensemble am Kuhtor, die schwierige Integration von Stellplätzen und der Verdacht einer Kampfmittelbelastung machen die Investition wirtschaftlich herausfordernd. Der Munitionsbergungsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern bestätigte im Frühjahr 2024, dass es sich um eine Kampfmittelverdachtsfläche mit einem Bombentrichter nördlich der Rampenanlage handelt.
Dennoch bleibt die Schließung der Baulücke ein zentrales städtebauliches Ziel für die Östliche Altstadt. Der Rahmenplan "Stadtzentrum Rostock" von 1991 sieht ausdrücklich die Wiederherstellung der nördlichen Villenreihe vor. Sowohl der Planungs- und Gestaltungsbeirat als auch die zuständigen städtischen Gremien befürworteten die Bebauung 2024 einstimmig.
Strenge Bauverpflichtungen für künftigen Eigentümer
Der künftige Käufer des Grundstücks muss sich an detaillierte Vorgaben halten und konkrete Verpflichtungen eingehen. Zu den Auflagen gehören:
- Einhaltung der vorgesehenen Geschosshöhe
- Bereitstellung der erforderlichen Stellplätze
- Einhaltung der festgelegten Grundflächenzahl
- Umsetzung der vorgeschriebenen Dachform
Zeitliche Vorgaben sind ebenfalls festgelegt: Innerhalb von 18 Monaten nach Vertragsabschluss muss mit dem Bau begonnen werden, und innerhalb von 36 Monaten muss das Vorhaben fertiggestellt sein. Diese strikten Fristen sollen sicherstellen, dass die seit Jahrzehnten bestehende Baulücke endlich geschlossen wird und die historische Villenreihe am Kuhtor ihre ursprüngliche Geschlossenheit zurückerhält.
Die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung betont, dass trotz des Verkaufs das städtische Interesse an einer qualitativ hochwertigen und den historischen Vorgaben entsprechenden Bebauung gewahrt bleibt. Die Konzeptvergabe soll Investoren anlocken, die bereit sind, dieses anspruchsvolle Projekt in der historischen Altstadt Rostocks umzusetzen.



