Fernablesepflicht für Heizungen: Ab 2027 keine Ablesetermine mehr nötig
Die jährliche Heizungsablesung, bei der Mieter zu Hause auf Ableser warten müssen, gehört bald der Vergangenheit an. Ab dem 1. Januar 2027 tritt eine gesetzliche Fernablesepflicht für Heizkostenverteiler in Kraft, die den Aufwand für Vermieter und Mieter deutlich reduziert. Diese neue Regelung markiert einen wichtigen Schritt in der Modernisierung der Wärmeverbrauchserfassung.
Wie funktioniert die Fernablesung?
Bisher speichern klassische Heizkostenverteiler die Verbrauchsdaten nur lokal im Gerät, was eine persönliche Ablesung vor Ort erforderlich macht. Die neue Generation der Geräte misst den Verbrauch automatisch und kontinuierlich, wobei die Daten per Funk übertragen werden. Für diese Übertragung stehen zwei Technologien zur Verfügung.
Beim Walk-by- oder Drive-by-Verfahren fahren oder gehen Mitarbeiter von Ableseunternehmen am Gebäude vorbei und empfangen die Funksignale der Heizkostenverteiler mit einem Handgerät. Ein Betreten der Wohnung ist nicht nötig, in vielen Fällen reicht sogar eine Vorbeifahrt oder der Aufenthalt im Treppenhaus aus.
Bei der Gateway-Lösung wird ein fest installiertes Funkgateway im Gebäude eingebaut, das die Daten aller Zähler sammelt und automatisch an ein zentrales System weiterleitet. Diese Methode eliminiert jegliche Anfahrt komplett und bietet eine besonders effiziente Datenerfassung.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Kosten
Die Umrüstung ist nicht freiwillig. Seit 2021 sind fernablesbare Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler bei Neuinstallationen bereits verpflichtend, wie die Heizkostenverordnung vorschreibt. Für bestehende alte Geräte endet die Übergangsfrist am 31. Dezember 2026. Ab 2027 dürfen nur noch fernablesbare Geräte betrieben werden, mit Ausnahme von Wohneinheiten, die über eine eigene Heizung verfügen und nicht an eine zentrale Wärmeversorgung angeschlossen sind.
Die Anschaffungskosten für einen neuen Heizkostenverteiler liegen zwischen 25 und 50 Euro pro Gerät. Diese Kosten dürfen Vermieter nicht auf Mieter umlegen. Im Mietmodell, bei dem Geräte gemietet werden, sind die Gebühren des Ableseunternehmens jedoch umlagefähig, was eine flexible Finanzierung ermöglicht.
Monatliche Verbrauchsinformationen für mehr Transparenz
Ab 2027 erhalten Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf eine monatliche Verbrauchsinformation, auch als „unterjährige Verbrauchsinformation“ bezeichnet. Diese umfasst detaillierte Daten wie den Monatsverbrauch für Heizung und Warmwasser, einen Vergleich zum Vormonat und zum entsprechenden Vorjahresmonat. Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen und einen bewussteren Umgang mit Energie zu fördern.
Die Daten können bequem über ein Webportal, eine mobile App oder per E-Mail abgerufen werden. Setzt ein Vermieter diese monatliche Information nicht um, haben Mieter das Recht, ihre Heizkostenabrechnung um drei Prozent zu kürzen.
Technische Anforderungen und Kritik
Die neuen Geräte müssen interoperabel sein, was bedeutet, dass sie Daten in einem standardisierten Format übertragen. Dies verhindert eine dauerhafte Bindung an einen bestimmten Hersteller oder Dienstleister und wird vom Eigentümerverband Haus & Grund ausdrücklich begrüßt.
Kritisch sieht der Verband jedoch die Vorgabe, dass die Geräte künftig an ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) angebunden werden können. Diese Schnittstelle führt Verbrauchsdaten von Heizung und Strom in einem einheitlichen System zusammen. Haus & Grund warnt vor unnötigen Zusatzkosten, da kein Zwang besteht, ein solches Gateway tatsächlich zu betreiben.
Insgesamt stellt die Fernablesepflicht einen bedeutenden Fortschritt in der Energieeffizienz und Verbraucherfreundlichkeit dar. Sie reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern fördert auch eine nachhaltigere Nutzung von Heizenergie durch regelmäßige Feedback-Mechanismen.



