Gericht weist Klage gegen Penny-App-Rabatte ab: Verbraucherschützer unterliegen
Klage gegen Penny-App-Rabatte abgewiesen

Gericht weist Klage gegen exklusive Penny-App-Rabatte ab

Der Discounter Penny darf weiterhin mit Rabatten werben, die ausschließlich über die hauseigene App genutzt werden können. Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) auf Unterlassung dieser Praxis abgewiesen. Die Entscheidung fiel mit dem Aktenzeichen I-13 UKl 7/25 und markiert einen Rückschlag für Verbraucherschützer, die solche exklusiven Digitalangebote als diskriminierend kritisieren.

Kern des Streits: Rabatte nur für App-Nutzer

Im konkreten Fall hatte Penny in einem Werbeprospekt einen Fruchtjoghurt mit einem Rabatt von bis zu 52 Prozent beworben. Dieser Preisvorteil steht jedoch nur registrierten Nutzern der Penny-App zur Verfügung. Der vzbv sah darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und argumentierte, dass insbesondere ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden. Diese Gruppen könnten entsprechende Geräte oder Apps häufig nicht nutzen oder hätten keinen Zugang dazu.

Die Richter des 13. Zivilsenats folgten dieser Argumentation nicht. Laut einem Gerichtssprecher fehlten ausreichende Belege für eine tatsächliche Diskriminierung. Aus den vorgelegten Unterlagen ergebe sich lediglich, dass ältere Menschen das Internet und Smartphones seltener nutzten. Eine solche Skepsis gegenüber digitalen Technologien stelle jedoch keine rechtlich relevante Benachteiligung dar. Das Gericht ließ eine Revision zu, sodass der Bundesgerichtshof sich möglicherweise noch mit dem Fall befassen muss, falls der vzbv dieses Rechtsmittel nutzt.

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Zweite Niederlage für Verbraucherschützer in kurzer Zeit

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm bedeutet die zweite Niederlage für den Verbraucherzentrale-Bundesverband innerhalb weniger Wochen. Bereits im März war eine ähnliche Klage gegen den Discounter Netto im Zusammenhang mit App-Rabatten vom Oberlandesgericht Bamberg abgewiesen worden. In diesem Fall war keine Revision zugelassen worden, was die rechtliche Auseinandersetzung dort beendete.

Der vzbv verfolgt parallel auch eine Klage gegen Lidl wegen vergleichbarer Praktiken. Der erste Verhandlungstermin ist für September angesetzt. Obwohl auch Supermarktketten spezielle App-Rabatte anbieten, konzentrieren sich die Verbraucherschützer zunächst auf Discounter. Dort kaufen besonders preissensible Kundengruppen ein, was die potenzielle Benachteiligung durch exklusive Digitalangebote verschärfen könnte.

Auswirkungen auf den Lebensmittelhandel

Die gerichtlichen Entscheidungen könnten weitreichende Folgen für die Rabattpolitik im deutschen Lebensmitteleinzelhandel haben. Viele Händler setzen zunehmend auf digitale Loyalitätsprogramme und App-exklusive Angebote, um Kunden zu binden und Daten zu sammeln. Die Abweisung der Klagen stärkt die Position der Discounter, solche Strategien fortzusetzen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Verbraucherschützer warnen jedoch weiterhin vor einer digitalen Spaltung, bei der bestimmte Bevölkerungsgruppen von attraktiven Rabatten ausgeschlossen bleiben. Sie betonen, dass nicht alle Menschen gleichermaßen Zugang zu Smartphones oder die nötigen digitalen Kompetenzen besitzen. Die Diskussion um faire Handelspraktiken im Zeitalter der Digitalisierung dürfte daher auch nach den aktuellen Urteilen weitergehen.

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