Riester-Nachfolger steht: Neue private Altersvorsorge mit höheren Zulagen ab 2027
Neue Altersvorsorge: Höhere Zulagen ab 2027 beschlossen

Riester-Nachfolger steht: Neue private Altersvorsorge mit höheren Zulagen ab 2027

Die schwarz-rote Koalition hat sich geräuschlos auf eine umfassende Reform der privaten Altersvorsorge geeinigt. Damit wird die zunehmend unbeliebte Riester-Rente ab Januar 2027 durch ein attraktiveres Nachfolgemodell ersetzt. Die Neuregelung soll insbesondere Menschen mit geringem Einkommen und Selbstständige stärker bei der privaten Vorsorge unterstützen.

Warum die Riester-Rente abgelöst wird

Die Riester-Rente wurde ursprünglich eingeführt, um Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Sicherheit zu bieten, deren gesetzliche Rente perspektivisch nicht ausreichen würde. Sie wird zwar mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen gefördert, doch die Renditechancen sind durch die verpflichtende 100-prozentige Beitragsgarantie enorm eingeschränkt. Gleichzeitig fallen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten an, die an Versicherungen und Finanzinstitute fließen.

Viele Sparer haben sich daher bereits entschieden, nicht weiter in ihre Riester-Verträge einzuzahlen oder diese komplett zu kündigen. Ende 2024 existierten nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums noch knapp unter 15 Millionen Verträge – bei geschätzten 20 bis 25 Prozent davon wurde jedoch überhaupt nicht mehr eingezahlt.

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Die neuen Vorsorgemöglichkeiten

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat ein dreistufiges Modell vorgeschlagen:

  • Eine Variante mit 100-prozentiger Garantie der eingezahlten Beiträge
  • Eine Variante mit 80-prozentiger Garantie, die Versicherern etwas mehr Spielraum für gewinnbringende Kapitalmarktanlagen bietet
  • Ein neu eingeführtes Altersvorsorgedepot ohne Garantien, das hohe Renditen am Kapitalmarkt ermöglicht

Nachbesserungen im Bundestag

Ursprünglich hatte Klingbeil vorgeschlagen, die Kosten für ein Standarddepot (für Kapitalmarkt-Neulinge) auf 1,5 Prozent zu deckeln. Nach breiter Kritik, dass hohe Renditen so nicht möglich wären, einigten sich Union und SPD nun auf einen Kostendeckel von 1 Prozent der Effektivkosten.

Eine weitere wichtige Neuerung: Erstmals sollen auch Selbstständige die Möglichkeit zur geförderten Altersvorsorge erhalten. „Denn auch bei den Selbstständigen haben wir prekäre Situationen im Alter“, betonten die Koalitionäre.

Höhere staatliche Zulagen

Die Koalition hat die Fördersätze noch einmal deutlich angehoben, besonders zugunsten von Familien und Sparern mit geringen Einzahlungsmöglichkeiten.

Statt des ursprünglich vorgeschlagenen Modells (30 Cent staatlicher Zuschuss pro eingezahltem Euro bis 1.200 Euro jährlich) gilt nun:

  • 50 Cent staatlicher Zuschuss pro eingezahltem Euro bis 360 Euro jährlich
  • 25 Cent staatlicher Zuschuss pro eingezahltem Euro zwischen 360 und 1.800 Euro jährlich

Die maximale Grundzulage steigt damit von 480 auf 540 Euro jährlich. Besonders profitieren Sparer, die monatlich nur bis zu 30 Euro zurücklegen können.

Eltern erhalten bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro den vollen Kinderzuschlag von 300 Euro pro Kind und Jahr. Damit gibt der Staat Eltern mit geringen Sparmöglichkeiten für jeden Euro Eigenbeitrag einen Euro hinzu.

Finanzielle Auswirkungen

Durch die ausgehandelten Änderungen wird die neue Altersvorsorge teurer für den Staat. Allein die Einbeziehung der Selbstständigen kostet nach Koalitionsangaben rund 370 Millionen Euro zusätzlich. Die Anhebung der Fördersätze schlägt mit weiteren 15 Millionen Euro zu Buche.

Bewertung und Ausblick

Finanzminister Klingbeil lobte den erzielten Kompromiss: „Wir machen es für alle Generationen und alle Einkommen leichter, privat fürs Alter vorzusorgen.“ Die private Altersvorsorge werde günstiger, einfacher und unbürokratischer.

Zudem arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung der sogenannten Frühstartrente. Perspektivisch sollen alle Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 18 Jahren monatlich zehn Euro vom Staat für ein Altersvorsorgedepot erhalten. Beginnen soll dies mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2029 sollen auch ältere Jahrgänge berücksichtigt werden – welche genau, steht noch nicht fest.

Zeitplan und Übergangsregelungen

Der Bundestag soll das Gesetz noch in dieser Woche beschließen, danach ist der Bundesrat am Zug. Zum 1. Januar 2027 sollen die neuen Vorsorgeprodukte auf dem Markt sein.

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Bis dahin haben Inhaber alter Riester-Verträge Zeit, über einen Wechsel nachzudenken. Für Altverträge gibt es Bestandsschutz, ein Wechsel in ein neues Modell ist jedoch möglich, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Allerdings können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die laut Finanzministerium gesetzlich gedeckelt werden.