Gasförderung vor Borkum: Gericht weist Umweltklage ab
Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Gasbohrungen in der Nordsee vor der Insel Borkum abgewiesen. Damit bleibt die Genehmigung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) für den Energiekonzern One-Dyas bestehen. Die Entscheidung ermöglicht die umstrittene Erdgasförderung aus einem grenzüberschreitenden Gasfeld, das sich sowohl auf deutschem als auch niederländischem Staatsgebiet befindet.
Umweltbedenken und gerichtliche Prüfung
Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Genehmigung aus wirtschafts- und umweltpolitischen Gründen für rechtswidrig gehalten und vor Gericht gebracht. Konkret warf die Umweltorganisation dem LBEG vor, die Auswirkungen der Gasförderung auf die Umwelt in deutschem Hoheitsgebiet nicht ausreichend nach deutschem Umweltrecht geprüft zu haben. Besondere Bedenken gab es hinsichtlich des Bohrlärmes, der Schweinswale stören könnte, sowie des Produktionswassers der Bohrplattform, welches Schwermetalle wie Quecksilber enthalten soll.
Das Gericht folgte jedoch der Einschätzung des LBEG, dass die Umweltauswirkungen nicht in einem Maße vorlägen, welches die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens infrage stelle. In einer Mitteilung zur Urteilsbegründung teilte das Oberverwaltungsgericht mit, dass zwar Risiken für Senkungen des Meeresbodens und Erdbeben infolge der Erdgasförderung bestünden, der Meeresnaturschutz und Schutzgebiete würden dadurch aber nicht maßgeblich beeinträchtigt.
Rechtliche Konsequenzen und weitere Verfahren
Das OVG Lüneburg hat keine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Gegen diese Entscheidung kann jedoch binnen eines Monats nach Urteilsverkündung Beschwerde eingelegt werden. Parallel laufen bereits weitere Gerichtsverfahren: Die Deutsche Umwelthilfe kündigte an, ihre Klagen gegen die Gasbohrungen in den Niederlanden fortzuführen, wo ebenfalls ein Verfahren anhängig ist. Anfang Mai soll zudem eine weitere Klage der Stadt Borkum vor dem OVG Lüneburg verhandelt werden.
Die Gerichtsentscheidung zur deutschen Genehmigung ist von zentraler Bedeutung, da sie notwendig ist, um – wie von One-Dyas geplant – grenzüberschreitend Gas aus dem Erdgasfeld zu fördern. Das Landesbergbauamt hatte dem Unternehmen eine auf 18 Jahre befristete Genehmigung für die Bohrung und Gasförderung unter deutschem Meeresboden erteilt. Seit März 2025 bohrt One-Dyas bereits auf niederländischer Seite nach Gas, während auf deutscher Seite bislang noch keine Bohrungen stattgefunden haben.
Kontroverse Positionen und wirtschaftliche Bedeutung
Umweltschutzverbände und Insulaner in Deutschland und den Niederlanden lehnen das Projekt entschieden ab. Sie befürchten erhebliche Umweltschäden für das benachbarte Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer und sehen die Klimaschutzziele in Gefahr. Die Deutsche Umwelthilfe forderte nach dem Urteil ein lückenloses Gesetz zum Verbot von Öl- und Gasbohrungen in und unter Meeresschutzgebieten.
Befürworter des Projekts argumentieren dagegen, dass durch das zusätzliche, heimische Gas die Energiesicherheit Deutschlands gestärkt werde. Die Erdgasplattform vor Borkum soll im Regelbetrieb etwa zwei Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr produzieren – eine Menge, die laut One-Dyas etwa 2,5 Prozent des deutschen Gasbedarfs entspricht. Die Produktion soll voraussichtlich im vierten Quartal 2026 beginnen. Das Gesamtvolumen des sogenannten GEMS-Gebietes wird auf etwa 50 Milliarden Kubikmeter geschätzt, wobei One-Dyas weitere Felder in der Nähe im Blick hat.



