EU lockert Regeln für genveränderte Lebensmittel – keine Kennzeichnungspflicht
EU lockert Regeln für genveränderte Lebensmittel

EU lockert Regeln für genveränderte Lebensmittel

Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit beschlossen, dass Lebensmittel, die mit modernen Gentechnikverfahren hergestellt wurden, künftig ohne spezielle Kennzeichnung in den Supermarktregalen verkauft werden dürfen. Diese Entscheidung betrifft vor allem Pflanzen, die mit sogenannten neuen genomischen Techniken (NGT) wie der Gen-Schere Crispr/Cas verändert wurden.

Weniger strenge Auflagen für NGT1-Pflanzen

Die neuen Regelungen unterscheiden zwischen zwei Kategorien von gentechnischen Eingriffen. Bei weniger gravierenden Veränderungen (NGT1) entfallen die bisherigen Risikoprüfungen und die Kennzeichnungspflicht. Solche Pflanzen gelten als gleichwertig mit konventionell gezüchteten Sorten. Für größere Eingriffe (NGT2), etwa das Einbringen artfremder Gene, bleiben die strengen Auflagen bestehen.

Befürworter und Kritiker

Befürworter der Lockerung erhoffen sich widerstandsfähigere und ertragreichere Nutzpflanzen, die besser an den Klimawandel angepasst sind. Kritiker hingegen warnen vor einer Einschränkung der Wahlfreiheit für Verbraucher und befürchten negative Auswirkungen auf die Biodiversität. Zudem sehen sie die Gefahr einer Monopolisierung des Saatgutmarktes durch große Konzerne.

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Patente und Kennzeichnung

Die neuen Regeln erlauben auch Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut, was zuvor von vielen Abgeordneten abgelehnt worden war. Statt eines Verbots soll nun ein Verhaltenskodex für faire Lizenzbedingungen ausgearbeitet werden. Das Label „Ohne Gentechnik“ bleibt weiterhin bestehen und garantiert gentechnikfreie Produkte.

Reaktionen aus der Politik

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) bezeichnete die Einigung als schweren Fehler. Die Europaabgeordnete Maria Noichl (SPD) kritisierte, dass die neuen Regeln die Marktmacht weniger Konzerne stärken und die Privatisierung genetischer Ressourcen vorantreiben. Der grüne Europaabgeordnete Martin Häusling sprach von einem Paradigmenwechsel, der das Vorsorgeprinzip schwäche.

Die Änderungen treten voraussichtlich ab Mitte 2028 in Kraft und wurden bereits von den EU-Staaten bestätigt.

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