Fender vs. Gitarrenbauer: Ist die Stratocaster Kunst oder Industriedesign?
Stratocaster-Design: Kunst oder Industrie? Gericht entscheidet

Der Fall: Fender vs. deutscher Gitarrenbauer

Ein bizarrer Rechtsstreit um die ikonische Korpusform der Fender Stratocaster beschäftigt die Justiz. Ein Düsseldorfer Gericht hat entschieden, dass die Form der E-Gitarre als Kunstwerk geschützt ist – sehr zum Ärger eines deutschen Gitarrenherstellers, der darin lediglich Industriedesign sieht. Der Fall wirft grundlegende Fragen zum Urheberrechtsschutz von Produktdesigns auf.

Was geschah? Klage wegen Urheberrechtsverletzung

Der deutsche Hersteller hatte eine Gitarre mit einer Korpusform produziert, die der Stratocaster stark ähnelt. Fender zog vor Gericht und argumentierte, dass die Form urheberrechtlich geschützt sei. Das Gericht gab Fender recht: Die geschwungene, doppelhörnige Form sei ein schützenswertes Kunstwerk, nicht bloß funktionales Industriedesign. Der beklagte Hersteller kündigte an, in Berufung zu gehen.

„Die Entscheidung ist ein wichtiger Präzedenzfall für den Schutz von Produktdesigns in Deutschland“, erklärte ein Sprecher von Fender. Der deutsche Hersteller konterte: „Die Stratocaster-Form ist funktional und nicht künstlerisch. Das Urteil gefährdet die Innovationsfreiheit im Gitarrenbau.“

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Die Bedeutung: Kunst vs. Industriedesign

Der Fall zeigt die Grauzone zwischen Kunst und Gebrauchsgegenstand. Während das Gericht die Stratocaster-Form als Kunst einstufte, betont der Beklagte, dass die Form ergonomischen Zwecken dient. „Die Doppelhorn-Form erleichtert das Spielen in hohen Lagen – das ist reine Funktionalität“, so ein Experte. Fender hingegen verweist auf die ikonische, wiedererkennbare Silhouette, die über Jahrzehnte zum Symbol der Rockmusik geworden sei.

Statistisch gesehen ist die Stratocaster eine der meistverkauften E-Gitarren der Welt. Seit ihrer Einführung 1954 wurden Millionen Exemplare produziert. Der Rechtsstreit könnte Auswirkungen auf die gesamte Musikinstrumentenindustrie haben, wenn künftig mehr Hersteller Designschutz für ihre Produkte beanspruchen.

Urteil und Folgen

Das Düsseldorfer Landgericht entschied, dass die Korpusform der Stratocaster als „Werks der angewandten Kunst“ geschützt ist. Der beklagte Hersteller muss nun Schadensersatz zahlen und die Produktion der nachgebauten Gitarren einstellen. „Wir sind erleichtert, dass das Gericht unseren Standpunkt bestätigt hat“, so Fender. Der deutsche Hersteller kündigte jedoch Berufung an: „Wir werden bis zum Bundesgerichtshof gehen, um klarzustellen, dass Gitarrenformen nicht monopolisiert werden dürfen.“

Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um Designschutz, etwa bei Möbeln oder Autos. Die Entscheidung könnte Signalwirkung haben: Wenn selbst funktionale Formen als Kunst geschützt werden, drohen mehr Rechtsstreitigkeiten in der Branche. „Das Urteil ist ein zweischneidiges Schwert“, kommentiert ein Rechtsanwalt. „Es schützt Kreativität, kann aber auch den Wettbewerb einschränken.“

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