Ab dem 7. Juli 2026 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die alle neu zugelassenen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeuge mit erweiterten Sicherheitsassistenten verpflichtet. Das teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Die Systeme müssen künftig nicht nur andere Fahrzeuge, sondern auch Fußgänger und Radfahrer erkennen und bei drohender Kollision automatisch eine Vollbremsung einleiten. Ziel ist es, „die Anzahl der Getöteten und Verletzten weiter zu senken“, so das Ministerium.
Letzte Stufe der EU-Verordnung 2019/2144
Die neue Vorschrift ist die letzte von mehreren Stufen der EU-Verordnung 2019/2144, die seit 2022 schrittweise strengere Anforderungen an Fahrerassistenzsysteme stellt. Bislang waren Notbremsassistenten nur für die Erkennung von Hindernissen wie Fahrzeugen vorgeschrieben. Seit zwei Jahren gilt die Pflicht zur Erkennung ungeschützter Verkehrsteilnehmer nur für neue Typgenehmigungen, also erstmals eingeführte Modelle. Nun erfasst die Regelung auch alle Neuzulassungen aus älteren Baureihen.
Warnsystem gegen Ablenkung und Spurhalteassistent
Zusätzlich wird ab Dienstag ein erweitertes Warnsystem gegen Fahrerablenkung verlangt. Anders als bisher, das nur bei Müdigkeit warnt, sollen die Systeme nun auch bei anderen Konzentrationsmängeln Alarm schlagen – etwa bei häufigen Blicken auf das Mobiltelefon. Zudem sind Notfall-Spurhalteassistenten künftig in allen Pkw vorgeschrieben, nachdem Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung zuvor ausgenommen waren.
Verbesserter Aufprallschutz und Verantwortung des Fahrers
Bei der Karosseriekonstruktion müssen Hersteller einen „erweiterten Kopfaufprallschutzbereich“ vorsehen, um Verletzungen zu mindern, falls es trotz der Systeme zu einem Zusammenstoß kommt. Die Verordnung stellt klar, dass die Verantwortung stets beim Fahrer bleibt. Die Assistenzsysteme müssen übersteuerbar sein, etwa durch stärkeres Betätigen des Pedals. Warntöne sollen leicht abstellbar und die Systeme insgesamt deaktivierbar sein, jedoch bei jedem Fahrzeugstart standardmäßig aktiv sein.
Positive Wirkung bereits nachgewiesen
Laut einer aktuellen Untersuchung der deutschen Versicherungswirtschaft haben die bisher eingeführten Fahrerassistenten messbar zur Unfallvermeidung beigetragen. Besonders wirksam seien Notbremsassistenten gewesen. Die neue Stufe erweitert den Schutz nun auf ungeschützte Verkehrsteilnehmer.



