VW-Manager fordern Millionen: Arbeitsgericht urteilt über Kündigungen und Schadenersatz
Ein juristischer Streit zwischen dem Automobilkonzern Volkswagen und zwei ehemaligen Managern beschäftigt weiterhin die Arbeitsgerichte in Niedersachsen. Im Zentrum stehen Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe, mutmaßliche Verfehlungen gegen den Konzern und die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Das Arbeitsgericht Braunschweig hat nun in einem ersten Verfahren eine Teilscheidung gefällt, die beide Seiten betrifft.
Ordentliche Kündigung als wirksam erklärt
Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung gegen einen der Manager. Grundlage dafür war der Vorwurf von Volkswagen, dass der Manager interne Revisionsberichte zu den Modellen Crafter und Grand California unbefugt an Medien und Behörden weitergegeben habe. Aus Sicht des Konzerns stellte dies eine massive Pflichtverletzung dar, die das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstörte.
Der Richter wies insbesondere auf die Weitergabe an das Landeskriminalamt (LKA) hin, die er als unzulässig bewertete. Da es sich beim LKA nicht um eine externe Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes handele, sei dies ein gravierender Verstoß gegen die Pflicht, Rücksicht auf das Unternehmen zu nehmen. Volkswagen zeigte sich mit dieser Entscheidung zufrieden und betonte, dass das Fehlverhalten des Klägers treuwidrig und kündigungsrelevant sei.
Außerordentliche Kündigung als unwirksam eingestuft
Gleichzeitig erklärte das Gericht eine außerordentliche Kündigung gegen denselben Manager als unwirksam. Der Grund dafür lag in einer verpassten Frist: Volkswagen hatte die dafür erforderliche Zweiwochenfrist nicht eingehalten. Diese Entscheidung unterstreicht die strengen rechtlichen Anforderungen an fristgebundene Kündigungen im Arbeitsrecht.
Beweissammlung im zweiten Fall und Schadenersatzforderungen
Im Fall des zweiten Managers hat das Arbeitsgericht angekündigt, zunächst Beweise zu sammeln, um den Sachverhalt zu klären, mit dem die Kündigung begründet wurde. Beide Manager arbeiteten in einer Abteilung, die nach dem Dieselskandal von 2015 gegründet worden war, um Missstände im Konzern aufzudecken.
Parallel dazu laufen weitere Verfahren, in denen die beiden Kläger aus dem Oberen Managementkreis Schadenersatz in Millionenhöhe von Volkswagen fordern. Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte diese Klagen bereits abgewiesen, doch die Berufung wird am 24. April am Landesarbeitsgericht in Hannover verhandelt. Dies deutet auf einen langwierigen Rechtsstreit hin, der die komplexen arbeitsrechtlichen und unternehmenspolitischen Dimensionen des Falls weiter vertiefen wird.



