Verschwiegenheit am Arbeitsplatz: Was muss wirklich geheim bleiben?
Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sind anstrengend – doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf, warum Verschwiegenheit auch ohne explizite Erwähnung im Arbeitsvertrag Pflicht ist.
Betriebsgeheimnisse: Mehr als nur Small Talk
Kurz mit anderen über den Büroalltag reden oder den Arbeitsplatz beschreiben – das klingt nach harmlosem Small Talk, kann aber ernste Konsequenzen haben. Grundsätzlich gilt bei allen Betriebsgeheimnissen Verschwiegenheit. „Betriebsgeheimnisse sind schlicht gesagt alle Kenntnisse, die ein Arbeitnehmer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit hat“, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln.
Dazu gehören beispielsweise:
- Personendaten von Kollegen oder Kunden
- Der Zuschnitt von Räumlichkeiten im Unternehmen
- Alle Informationen, die nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind
Wer Betriebsgeheimnisse verrät, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. In schweren Fällen müssen Arbeitnehmer auch Schadenersatz leisten, was die finanzielle Belastung erhöhen kann.
Geschäftsgeheimnisse: Strengere Regeln und Strafen
Bei Geschäftsgeheimnissen ist das Gesetz noch strenger. Hierbei handelt es sich um Informationen, die nur für einen bestimmten Personenkreis bestimmt sind und auch innerhalb des Unternehmens Geheimhaltung erfordern. „Das können etwa Dokumente sein, die nur an bestimmte Angestellte gerichtet und als vertraulich gekennzeichnet sind“, so Görzel.
Generell sind drei Aspekte nötig, um ein Geschäftsgeheimnis zu erschaffen:
- Die Informationen sind nur an einen bestimmten Personenkreis adressiert
- Es liegen entsprechende Geheimhaltungsmaßnahmen vor
- Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung der Informationen
Das Verraten von Geschäftsgeheimnissen kann bei schweren, vorsätzlichen Fällen bis in den Bereich der Strafbarkeit gehen, was rechtliche Konsequenzen über arbeitsrechtliche Sanktionen hinaus bedeuten kann.
Praktische Tipps für Arbeitnehmer
Um Konflikte zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer stets vorsichtig sein, welche Informationen sie nach außen tragen. Geschichten aus dem Büro sollten im Büro bleiben, um rechtliche Risiken zu minimieren. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, den Arbeitsvertrag zu prüfen oder rechtlichen Rat einzuholen.
Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). Seine Expertise hilft, die komplexen Regelungen der Verschwiegenheit am Arbeitsplatz zu verstehen.



