Die geplante Rentenreform könnte das Ende der Minijobs in ihrer heutigen Form bedeuten. Eine Expertenkommission hat vorgeschlagen, dass auch geringfügig Beschäftigte künftig volle Rentenbeiträge zahlen sollen. Für Studierende, die oft auf Minijobs angewiesen sind, könnte dies jedoch langfristig eine positive Entwicklung sein.
Was die Kommission vorschlägt
Die Kommission, die von der Bundesregierung eingesetzt wurde, empfiehlt eine grundlegende Neugestaltung der geringfügigen Beschäftigung. Bislang zahlen Minijobber keine Rentenbeiträge – das soll sich ändern. Stattdessen sollen auch sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um ihre Altersvorsorge zu stärken. Arbeitgeber müssten dann ebenfalls höhere Abgaben leisten.
Laut Kommissionsbericht betrifft dies rund 7,5 Millionen Minijobber in Deutschland, darunter viele Studierende. Für sie wäre die Umstellung zunächst mit finanziellen Einbußen verbunden, da ihr Nettoeinkommen sinken würde. Allerdings könnten sie dadurch später höhere Rentenansprüche erwerben.
Vorteile für Studierende
Studierende, die neben dem Studium jobben, profitieren oft nicht von den üblichen Sozialversicherungsleistungen. Ein Minijob ist für sie attraktiv, weil er steuer- und abgabenfrei ist. Doch die Kehrseite: Sie sammeln keine Rentenansprüche. Die Reform würde dies ändern. „Studierende würden künftig für jeden verdienten Euro auch Rentenpunkte erhalten“, sagt Arbeitsmarktexpertin Dr. Martina Weber vom Institut für Wirtschaftsforschung. „Das mag kurzfristig wehtun, ist aber langfristig ein Gewinn.“
Konkret bedeutet das: Wer als Student 520 Euro im Monat verdient, müsste künftig rund 9,3 Prozent Rentenbeitrag zahlen, also etwa 48 Euro. Der Arbeitgeber käme mit weiteren 9,3 Prozent auf. Das ergibt einen monatlichen Beitrag von rund 96 Euro, der dem Studenten später als Rente zugutekommt.
Was sich für Arbeitgeber ändert
Arbeitgeber müssten ebenfalls tiefer in die Tasche greifen. Bislang zahlen sie bei Minijobs eine pauschale Abgabe von 15 Prozent an die Rentenversicherung. Künftig wären es die vollen 18,6 Prozent, also 3,6 Prozentpunkte mehr. Das könnte vor allem kleine Betriebe und Gastronomen treffen, die häufig Studenten beschäftigen. Verband der Gastronomie warnt vor steigenden Kosten und möglichen Jobverlusten.
Politische Umsetzung noch unklar
Die Vorschläge der Kommission sind noch nicht Gesetz. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Empfehlungen zu prüfen, aber noch keinen Zeitplan genannt. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte, dass die Reform sozialverträglich gestaltet werden müsse. „Wir wollen keine Härten für Geringverdiener“, so Heil. Die Diskussion wird voraussichtlich im Herbst 2026 intensiver geführt.
Reaktionen aus der Studentenschaft
Die Reaktionen unter Studierenden sind gemischt. Viele sehen die Vorteile, aber auch die finanziellen Belastungen. „Ich verdiene 450 Euro im Monat, das ist mein ganzes Budget“, sagt die 22-jährige BWL-Studentin Lisa Müller. „Wenn davon noch Beiträge abgehen, wird es eng.“ Andere wie der 25-jährige Informatikstudent Tim Schneider begrüßen die Reform: „Endlich wird meine Arbeit auch für die Rente anerkannt.“
Die Hochschulen zeigen sich verhalten optimistisch. Der Deutsche Studentenwerk fordert Übergangsfristen und Ausnahmen für Studierende mit geringem Einkommen. „Wir brauchen eine Lösung, die nicht diejenigen bestraft, die auf den Job angewiesen sind“, so eine Sprecherin.



