Rentenkommission schlägt Zusatzrente und längeres Arbeiten vor
Rentenkommission: Zusatzrente und längeres Arbeiten

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat am Dienstag ihren mit Spannung erwarteten Reformvorschlag vorgelegt. Der 80-seitige Bericht wurde Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben. Ziel ist es, die gesetzliche Rente langfristig angesichts des demografischen Wandels zu sichern.

Demografischer Druck: 13,3 Millionen Arbeitnehmer gehen in Rente

Der Reformdruck resultiert vor allem aus dem bevorstehenden Ruhestand der geburtenstarken Jahrgänge. Laut Statistischem Bundesamt werden bis 2040 rund 13,3 Millionen Erwerbspersonen – das sind 30 Prozent der heutigen Arbeitskräfte – das Rentenalter erreichen. Dieses Ungleichgewicht zwischen Beitragszahlern und Rentenbeziehern gefährdet die Stabilität des Umlagesystems.

Kernvorschlag: Gesetzliche Kapitalrente nach schwedischem Vorbild

Zentrales Element des Konzepts ist die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente, die die bestehende umlagefinanzierte Rente ergänzt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen zusätzlich bis zu zwei Prozent des Bruttolohns in einen staatlichen Fonds einzahlen, der das Geld am Kapitalmarkt anlegt. Dieses Modell orientiert sich am schwedischen System, das bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert wird.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

„Wir brauchen eine zweite Säule, um die Renten auch für künftige Generationen zu sichern“, sagte ein Sprecher der Kommission. Die Kapitalrente soll die Renditechancen der Märkte nutzen und so die Belastung der aktiven Arbeitnehmer reduzieren.

Renteneintrittsalter wird an Lebenserwartung gekoppelt

Das Renteneintrittsalter, das bis 2031 auf 67 Jahre steigt, soll danach nicht weiter linear angehoben werden, sondern automatisch mit der steigenden Lebenserwartung mitwachsen. Im Gegenzug soll die abschlagsfreie „Rente mit 63“ für besonders langjährig Versicherte abgeschafft werden. Diese Maßnahme soll das System entlasten, da die Menschen länger arbeiten und entsprechend länger Beiträge zahlen.

Rentenniveau: Haltelinie durch Übergangsfaktor ersetzt

Das Rentenniveau für Neurentner soll auch nach Auslaufen der Haltelinie im Jahr 2031 durch einen neuen, aus Steuermitteln finanzierten „Übergangsfaktor“ bei mindestens 48 Prozent des Durchschnittslohns gehalten werden. Allerdings sollen laufende Renten künftig wieder langsamer steigen als die Löhne, um die Beitragssätze stabil zu halten.

Ausweitung des Versichertenkreises: Selbstständige und Abgeordnete

Der Kreis der Versicherten soll unter anderem auf neue Selbstständige und Abgeordnete ausgeweitet werden. Für Beamte fordert die Kommission die „wirkungsgleiche Übertragung“ aller bereits erfolgten und künftigen Rentenreformen. Das bedeutet, dass Beamte ähnlichen Regelungen unterworfen werden sollen wie Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Keine Empfehlung zur Mütterrente

Zur Mütterrente gibt die Kommission keine eigene Empfehlung. Die Koalition hatte deren Ausweitung bereits gesetzlich verankert, was jährliche Zusatzkosten von rund fünf Milliarden Euro verursacht. Die Kommission vermied es, diesen Punkt erneut zu bewerten, da die politische Entscheidung bereits gefallen ist.

Der Bericht wird nun in den zuständigen Ministerien und Fraktionen beraten. Eine Umsetzung der Vorschläge könnte noch in dieser Legislaturperiode erfolgen, sofern sich die Koalition auf ein Gesetzespaket einigt.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration