Rentenbezug kann Arbeitsverhältnis beenden: Gericht bestätigt Klausel im Vertrag
Rentenbezug kann Job kosten: Gericht bestätigt Klausel

Rentenbezug kann Arbeitsverhältnis beenden: Gericht bestätigt Klausel im Vertrag

Wer in Rente gehen möchte, aber weiterarbeiten will, sollte unbedingt einen genauen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen. Andernfalls droht nicht zusätzliches Einkommen, sondern unerwartete Freizeit. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Kiel unterstreicht diese Gefahr und bestätigt die Wirksamkeit sogenannter Rentenbezugsklauseln.

Der Fall: Rente kam, Job ging

Ein Mann aus Norddeutschland verlor unverhofft seine Arbeitsstelle, nachdem er die erste Rentenzahlung erhalten hatte. Sein Arbeitsvertrag aus dem Jahr 1994 enthielt eine Klausel, die besagte, dass das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung endet, sobald der Arbeitnehmer tatsächlich Altersruhegeld bezieht. Im Jahr 2024 beantragte der Mann eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte und erhielt eine Teilrente von 99,99 Prozent. Nach der ersten Zahlung teilte die Arbeitgeberin mit, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund dieser vertraglichen Regelung beendet sei.

Das Urteil: Klausel ist wirksam

Das Landesarbeitsgericht Kiel wies die Klage des Mannes ab und bestätigte die Wirksamkeit der Klausel. Das Gericht betonte, dass jeder tatsächliche Bezug einer Altersrente – ob Voll- oder Teilrente – zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Für diese auflösende Bedingung gebe es einen sachlichen Grund: An die Stelle der Arbeitsvergütung trete eine dauerhafte Leistung aus der Altersversorgung. Zudem hänge der Eintritt der Bedingung vom Verhalten des Arbeitnehmers selbst ab, da dieser den Rentenantrag stellen müsse.

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Kein Widerspruch zu weggefallenen Hinzuverdienstgrenzen

Das Gericht stellte klar, dass der seit 2023 geltende Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für Rentner nichts an der Wirksamkeit solcher Klauseln ändert. Arbeitnehmer können zwar gleichzeitig Rente beziehen und weiterarbeiten, aber eine Rentenbezugsklausel verliere dadurch nicht ihre rechtliche Grundlage. Die Klausel zwinge den Arbeitnehmer nicht, eine Rente zu beantragen; sie knüpfe lediglich an den Zeitpunkt an, zu dem tatsächlich Rente bezogen werde.

Praktische Tipps für Arbeitnehmer

Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer folgende Schritte beachten:

  • Arbeitsvertrag prüfen: Vor dem Rentenantrag den Vertrag auf entsprechende Klauseln untersuchen.
  • Frühzeitige Kommunikation: Pläne für Rentenbezug und Weiterarbeit am besten im Voraus mit dem Arbeitgeber besprechen.
  • Rechtliche Beratung: Bei Unsicherheiten einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet online Informationen zu Möglichkeiten für Rentenbezieher, weiterzuarbeiten, sowie zur Aktivrente und Zuverdienstmöglichkeiten. Grundsätzlich gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge, besonders wenn es um die eigene berufliche Zukunft im Rentenalter geht.

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