Wirtschaftsexperten fordern Obergrenze beim Ehegattensplitting
Obergrenze beim Ehegattensplitting gefordert

Reformvorschlag an die Bundesregierung

In einem offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) fordern namhafte Wirtschaftsforscherinnen und -forscher eine Begrenzung des Ehegattensplittings. Das aktuelle System bevorzuge vor allem Partnerschaften, in denen ein Partner – meist der Mann – gut verdient und der andere wenig oder gar nicht arbeitet, so die Begründung. Der Brief liegt dem SPIEGEL vor.

Angesichts von Arbeits- und Fachkräftemangel müsse sich zusätzliche Erwerbsarbeit finanziell stärker lohnen. „Wer möchte, dass mehr Menschen ihre Arbeitszeit ausweiten, muss dafür sorgen, dass sich zusätzliche Arbeit auch im Nettoeinkommen spürbar lohnt“, heißt es in dem Schreiben.

Initiatorinnen und Unterstützer

Zu den Initiatorinnen gehören unter anderem Nicola Fuchs-Schündeln (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung), Monika Schnitzer (Sachverständigenrat Wirtschaft) und Katharina Wrohlich (DIW Berlin). Unterstützt wird die Initiative von weiteren Ökonomen wie Felix Bierbrauer, Reint E. Gropp, Marcel Fratzscher und Clemens Fuest.

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Vorteil beim Steuersplitting soll begrenzt werden

Künftig soll nicht mehr das gesamte Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet, halbiert und nach dem Splittingtarif besteuert werden. Konkret schlagen die Forschenden vor, den steuerlichen Ausgleich für Ehepaare zu erhalten, den Vorteil aber zu deckeln: Die besserverdienende Person soll höchstens 13.805 Euro vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen dürfen; der andere Partner müsste diesen Betrag als sonstige Einkünfte versteuern. Die Obergrenze orientiert sich an den Regeln für Unterhaltszahlungen zwischen geschiedenen Ehepartnern.

Die Mehreinnahmen sollten vollständig an Familien zurückfließen – über höhere Leistungen für Kinder. Vorgesehen sind ein Anstieg des Kinderfreibetrags von 9.756 auf 11.902 Euro sowie eine Erhöhung des Kindergeldes von 259 auf 316 Euro im Monat. Beide Leistungen würden damit um rund 22 Prozent steigen.

Hintergrund und weitere Diskussion

Ähnliche Überlegungen hatte Anfang April bereits das Finanzministerium vorgelegt: Auch dort wurde vorgeschlagen, sich beim Splittingvorteil am Betrag von 13.805 Euro zu orientieren. Paare mit ähnlich hohem Einkommen wären demnach kaum betroffen, der bisher besonders große Vorteil bei stark unterschiedlichen Einkommen würde dagegen entfallen. Jede vierte Ehe scheitert – was das für den Geldbeutel der Geschiedenen bedeutet, wird in einem separaten Artikel behandelt.

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