Ab dem Jahr 2026 müssen Arbeitnehmer in Deutschland bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Bislang reichte eine Vorlage erst ab dem vierten Tag. Zudem entfällt die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung, die seit Ende 2023 bestand. Das beschloss die schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz (CDU).
Hintergrund: Hoher Krankenstand als Wettbewerbsnachteil
Der Krankenstand in deutschen Unternehmen lag zuletzt auf einem relativ hohen Niveau. Laut DAK-Gesundheit fehlten Beschäftigte im vergangenen Jahr durchschnittlich 19,5 Kalendertage, ähnlich wie 2024 mit 19,7 Tagen. Hauptursachen sind Atemwegsinfekte, psychische Erkrankungen und Rückenbeschwerden. Merz begründete die Verschärfung mit „exorbitanten“ Krankenständen nach der Corona-Krise: „Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch. Wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht länger leisten.“
Neue Regelung im Detail
Künftig gilt gesetzlich, dass Arbeitnehmer schon am ersten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen. Bisher war dies erst am vierten Tag erforderlich, sofern der Arbeitgeber keine frühere Vorlage verlangte. Die telefonische Krankschreibung, die während der Pandemie eingeführt wurde, um Ansteckungen zu vermeiden, wird abgeschafft. Begründung: Je einfacher eine Krankmeldung zu bekommen sei, desto eher falle die „Bettkantenentscheidung“ dafür aus.
Merz erläuterte, dass es sich um eine Rahmenregelung handelt: „Die Betriebe können davon abweichen, entweder durch einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Betrieb oder durch Betriebsvereinbarung oder durch Tarifvertrag.“ Somit bleibt Flexibilität möglich.
Auswirkungen auf Arztpraxen und Patienten
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte zuvor eine Lockerung vorgeschlagen, um Arztpraxen zu entlasten. Laut KBV dauern gut ein Drittel der jährlich 116 Millionen Krankschreibungen maximal drei Tage. Die Neuregelung könnte zu zusätzlichen Praxisbesuchen führen. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen kritisierte: „Statt Hausarztpraxen zu entlasten und Patienten besser zu steuern, werden wertvolle ärztliche Kapazitäten für reine Bescheinigungen gebunden. Das verlängert Wartezeiten, erhöht das Infektionsrisiko in den Wartezimmern und verschlechtert am Ende die Versorgung der Menschen, die ärztliche Hilfe wirklich brauchen.“
Reaktionen aus der Wirtschaft
Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände begrüßte die Pläne. Sie erklärte, die Koalition reagiere zu Recht auf den im internationalen Vergleich hohen Krankenstand. Arbeitgeber erhoffen sich von der strengeren Regelung eine Reduzierung der Fehlzeiten. Kritiker befürchten hingegen eine zusätzliche Belastung der ohnehin überlasteten Hausarztpraxen.
Die Koalition plant, die gesetzliche Änderung noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Arbeitnehmer sollten sich daher auf häufigere Praxisbesuche und strengere Auflagen bei Krankmeldungen einstellen.



