Homeoffice bei Krankheit: Wann sind Arbeitnehmer wirklich arbeitsunfähig?
Schmerzen, Fieber und trotzdem den Laptop aufklappen: Wer im Homeoffice krank ist, fühlt sich häufig verpflichtet, weiterzuarbeiten. Doch was sagt das Arbeitsrecht dazu? Viele Beschäftigte neigen dazu, ihre Grenzen zu ignorieren und selbst bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht kürzerzutreten.
Studie zeigt: Viele arbeiten an der Belastungsgrenze
Eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag der Personalberatung YER offenbart alarmierende Zahlen. Mehr als die Hälfte der Befragten (52 Prozent) gab an, regelmäßig an der Belastungsgrenze zu arbeiten. Fast ebenso viele (49 Prozent) haben Schwierigkeiten, sich krankzumelden, wenn sie sich nicht fit fühlen. Besonders bemerkenswert: 52 Prozent stimmten der Aussage zu, dass sie im Homeoffice eher trotz Krankheit weiterarbeiten, weil es "irgendwie geht".
Rechtliche Grundlagen: Homeoffice ist kein Sonderfall
Die Gründe für dieses Verhalten liegen auf der Hand. Im Homeoffice kann man notfalls vom Sofa aus arbeiten und muss keine Kollegen oder Kunden anstecken. Doch rechtlich betrachtet ändert der Arbeitsort nichts am Status der Arbeitsunfähigkeit. "Arbeitsunfähig bedeutet 'Ich kann die konkrete Arbeit nicht verrichten'", erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel. Diese Definition gilt gleichermaßen für das Homeoffice wie für das Büro. Das Homeoffice stellt somit keinen Sonderfall dar, der die Schwelle zur Arbeitsfähigkeit senken würde.
Wer von einem Infekt geplagt wird, Fieber hat oder unter anderen typischen Krankheitssymptomen leidet, ist in der Regel sowohl im Büro als auch im Homeoffice gleichermaßen arbeitsunfähig. Für die meisten Erkrankungen gilt daher der Grundsatz: Krank ist krank – unabhängig vom Arbeitsort.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Auch wenn die Regel klar ist, gibt es dennoch Ausnahmen. "Wenn ich etwa eine Fußverletzung habe und mich nur innerhalb der Wohnung bewegen kann, kann das tatsächlich sein, dass man im Homeoffice arbeitsfähig ist, nicht aber im Büro", so der Experte Volker Görzel. In einem solchen Fall wäre jedoch ein ärztliches Attest über die spezifische Beeinträchtigung erforderlich. Zudem müsste der Arbeitgeber geeignete Arbeitsmittel bereitstellen, um die Tätigkeit von zu Hause aus zu ermöglichen.
Es ist wichtig zu betonen, dass Arbeitnehmer ihre Gesundheit nicht vernachlässigen sollten, nur weil sie im Homeoffice arbeiten. Die rechtlichen Bestimmungen schützen Beschäftigte auch in dieser Arbeitsumgebung. Wer krank ist, sollte sich daher unbedingt krankmelden und die erforderliche Erholungszeit einhalten, um langfristig leistungsfähig zu bleiben.



