Tarifeinigung bei der Bahn: Lokführer erhalten fünf Prozent mehr Gehalt und Einmalzahlung
Bahn und GDL einigen sich: Fünf Prozent mehr Gehalt für Lokführer

Tarifeinigung bei der Deutschen Bahn: Lokführer erhalten fünf Prozent mehr Gehalt

Die Deutsche Bahn und die Lokführergewerkschaft GDL haben sich nach intensiven Verhandlungen auf eine umfassende Tarifvereinbarung geeinigt. Diese Einigung bringt erhebliche finanzielle Verbesserungen für die Beschäftigten und sorgt gleichzeitig für Planungssicherheit im Schienenverkehr.

Details der Tarifvereinbarung

Die vereinbarten Lohnerhöhungen treten in zwei Stufen in Kraft. Am 1. August 2026 und erneut am 1. August 2027 steigen die Entgelte jeweils um 2,5 Prozent. Damit erhöhen sich die Gehälter über die Laufzeit des Vertrags um insgesamt fünf Prozent. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten im April 2026 eine Einmalzahlung von 700 Euro, während Auszubildende und dual Studierende 350 Euro erhalten.

Ein besonderer Erfolg für die GDL ist die Einführung einer zusätzlichen Entgeltstufe für Mitarbeiter mit besonders langer Berufserfahrung. Diese Regelung würdigt die langjährige Tätigkeit erfahrener Lokführer und schafft neue Karriereperspektiven innerhalb des Unternehmens.

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Friedenspflicht und Streikverzicht

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren und endet zum 31. Dezember 2027. Während dieser gesamten Zeit gilt eine Friedenspflicht, was bedeutet, dass es 2026 und 2027 keine Warnstreiks bei der Deutschen Bahn geben wird. Für Bahnkunden bedeutet dies erhebliche Planungssicherheit und zuverlässige Verbindungen in den kommenden beiden Jahren.

Erst im April 2028 könnte die GDL wieder zu Arbeitskämpfen aufrufen, da im ersten Quartal 2028 noch die vereinbarte Friedenspflicht gilt. Interessant ist die zeitliche Parallelität: Der neue Vertrag endet gleichzeitig mit dem Tarifvertrag der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG, was 2028 zu parallelen Verhandlungen mit beiden Gewerkschaften führen wird.

Lösung beim Tarifeinheitsgesetz

Ein bedeutender Durchbruch wurde beim langjährigen Streitthema Tarifeinheitsgesetz erzielt. Bahn und GDL haben eine praktikable Lösung gefunden, die Ausnahmen von der grundsätzlichen Regelung vorsieht. Ab Januar 2027 kann die von der GDL ausgehandelte Entgelttabelle auch für GDL-Mitglieder in Minderheitsbetrieben angewendet werden, ab Januar 2028 gilt dies auch für Zulagen und Arbeitszeitregelungen.

Diese Vereinbarung betrifft die drei Unternehmen DB Regio, DB Cargo und DB Fernverkehr und hat eine Laufzeit bis Ende 2030. Zur Klärung von Mehrheitsverhältnissen wurde ein notarielles Zählverfahren vereinbart, das künftig Streitigkeiten über Gewerkschaftsmehrheiten vermeiden soll. Derzeit gelten weniger als 20 der rund 300 Bahnbetriebe als GDL-Mehrheitsbetriebe.

Auswirkungen und Perspektiven

Die Tarifeinigung markiert einen wichtigen Meilenstein in den Arbeitsbeziehungen bei der Deutschen Bahn. Sie bringt nicht nur konkrete finanzielle Verbesserungen für die Beschäftigten, sondern schafft auch rechtliche Klarheit in bisher strittigen Fragen. Die vereinbarten Regelungen zur Friedenspflicht und zum Tarifeinheitsgesetz werden die Verhandlungslandschaft bei der Bahn nachhaltig verändern.

Für die Bahnkunden bedeutet die Einigung vor allem eines: Zuverlässigkeit und Planungssicherheit in den kommenden beiden Jahren. Während andere Verkehrssektoren mit Streikaktionen kämpfen, kann der Schienenverkehr auf stabile Verhältnisse bauen. Die Einigung zeigt, dass konstruktive Tarifverhandlungen auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten möglich sind und allen Beteiligten Vorteile bringen können.

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