ICE will Todesfälle nach Freilassung nicht mehr melden
ICE stoppt Meldung von Todesfällen nach Haftentlassung

Die US-Einwanderungsbehörde ICE (Immigration and Customs Enforcement) plant einem Bericht der Washington Post zufolge, ihre Meldepflicht für Todesfälle deutlich einzuschränken. Künftig sollen nur noch Todesfälle gemeldet werden, die sich während der Haft in ICE-Gewahrsam ereignen. Das geht aus einem internen Memo des kommissarischen Behördenchefs David Venturella hervor.

Biden-Regelung wird aufgehoben

Die bisherige Regelung aus dem Jahr 2021, eingeführt unter der Regierung von Präsident Joe Biden, verpflichtete ICE, auch Todesfälle zu erfassen, die innerhalb von 30 Tagen nach der Entlassung aus der Haft eintraten. Ziel war es, zu verhindern, dass schwer kranke Inhaftierte entlassen werden, um Todesfälle in Gewahrsam statistisch zu vermeiden, erklärte Deborah Fleischaker, damals kommissarische Stabschefin der Behörde.

Heimatschutzministerium bestätigt Änderung

Das US-Heimatschutzministerium bestätigte die Änderung gegenüber der Washington Post. Ein Sprecher sagte, es sei „gesunder Menschenverstand“, dass ICE nicht für Überwachung oder Prüfungen verantwortlich sei, wenn jemand Wochen nach der Entlassung sterbe. Die Behörde bleibe jedoch Transparenz bei Todesfällen von Inhaftierten verpflichtet.

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Steigende Todeszahlen in ICE-Gewahrsam

Die Entscheidung fällt in eine Phase wachsender Kritik an der medizinischen Versorgung in ICE-Einrichtungen. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres meldete die Behörde 18 Todesfälle unter Inhaftierten. Damit könnte die Zahl den Wert des Vorjahres übersteigen, als mindestens 30 Todesfälle den höchsten Stand seit zwei Jahrzehnten erreichten.

Kritik von Bürgerrechtlern

Kritiker warnen, die Rücknahme der 30-Tage-Regel erschwere die Aufklärung möglicher Missstände. Die Bürgerrechtsanwältin Laboni Hoq sagte der Washington Post, mehrere Untersuchungen zu Todesfällen kurz nach der Entlassung seien erst durch die Regel möglich geworden. Sie bezeichnete die Abschaffung als „verheerend“ für die Überprüfung gesetzlicher Standards in Haftanstalten.

Fall aus Kalifornien als Beispiel

Ein Fall aus Kalifornien verdeutlicht die Problematik: Martin Vargas Arellano war laut einer Klage seiner Familie nach einer Coronainfektion im ICE-Gewahrsam aus der Haft entlassen worden, als er bereits im Krankenhaus lag. Drei Tage später starb er. Da er offiziell nicht mehr in ICE-Gewahrsam war, meldete die Behörde seinen Tod nicht an den Kongress. Das Bürgerrechtsbüro des Heimatschutzministeriums bewertete solche Fälle später als verpasste Chance, die Versorgung betroffener Personen zu verbessern.

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