Blake Lively und Justin Baldoni können es offenbar nicht lassen. Erst vor einem Monat legten die beiden einen schlagzeilenträchtigen Rechtsstreit bei. Nun stehen sie sich möglicherweise bald wieder vor Gericht gegenüber. Dieses Mal geht es nach übereinstimmenden Berichten um die Frage, ob Baldoni Livelys Anwaltskosten und Schadensersatz zahlen muss, nachdem seine Verleumdungsklage gegen sie abgewiesen wurde.
Hintergrund des neuen Streits
Die Anwälte Livelys argumentieren, dass die Verleumdungsklage Baldonis gegen Lively eine nach kalifornischem Recht verbotene Vergeltungsmaßnahme darstelle. Die Anwälte Baldonis wiesen die Forderungen laut der Nachrichtenagentur AFP zurück. Der Streit zwischen den beiden Schauspielern hatte vor Monaten begonnen, nachdem Lively Baldoni vorgeworfen hatte, sich am Set des Films „Nur noch ein einziges Mal“ unangemessen verhalten zu haben.
Die ursprünglichen Vorwürfe
Lively warf Baldoni unter anderem vor, ständig über sein Sexualleben gesprochen und versucht zu haben, nicht genehmigte Sexszenen in den Film einzubauen. Zudem habe Produzent Jamey Heath die Schauspielerin beim Umziehen beobachtet, obwohl sie ihn gebeten habe, sich wegzudrehen. Auch gegen ihn reichte Lively Klage ein. Darüber hinaus beschuldigte sie Baldoni, eine Schmutzkampagne gegen sie gestartet zu haben, um ihren Ruf zu ruinieren.
Die außergerichtliche Einigung
Für den 18. Mai war der Prozessstart zwischen Lively und Baldoni angesetzt, bevor beide Seiten sich Anfang Mai überraschend außergerichtlich einigten. Lively und Baldoni hatten für den Film „Nur noch ein einziges Mal“ zusammengearbeitet. Sie spielten die Hauptrollen, Baldoni war zudem Regisseur. Nach den Dreharbeiten hatte Lively sich über Baldonis Verhalten am Set beschwert und Klage eingereicht.
Baldonis Gegenklage
Daraufhin verklagte Baldoni seine Kollegin und deren Ehemann, Hollywoodstar Ryan Reynolds, wegen Verleumdung sowie die „New York Times“, die darüber berichtet hatte. Er forderte von dem Promipaar mindestens 400 Millionen Dollar (350 Millionen Euro) Schadensersatz. Im Juni des vergangenen Jahres wies ein US-Richter die Klage Baldonis ab. Der Streit wurde von beiden Seiten massiv in der Öffentlichkeit ausgetragen.
Weitere Entwicklungen
Anfang April waren etliche von Livelys Vorwürfen vom Gericht abgewiesen worden, darunter Vorwürfe sexueller Belästigung. Nur noch drei von zunächst 13 Punkten sollten am Ende Gegenstand des Prozesses sein, unter anderem Vertragsbruch und Rufschädigung. Die aktuelle Forderung nach Schadensersatz und Anwaltskosten könnte nun einen neuen Rechtsstreit auslösen.
Der Film „Nur noch ein einziges Mal“ basiert auf dem Roman von Colleen Hoover und thematisiert häusliche Gewalt. Die Verfilmung stieß jedoch auf gemischte Kritiken. Ob die juristische Auseinandersetzung nun erneut eskaliert, bleibt abzuwarten.



