Die wegen Volksverhetzung verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich setzt ihren juristischen Kampf gegen die Auslieferung nach Deutschland fort. Wie ein Sprecher des Landgerichts Pilsen der Deutschen Presse-Agentur bestätigte, hat die 55-Jährige Beschwerde gegen das Auslieferungsurteil eingelegt und zudem einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Richterin gestellt. Über beide Rechtsmittel muss nun das Oberlandesgericht in Prag entscheiden, dem die Akten bereits zugestellt wurden.
Hintergrund des Falls
Das Landgericht im tschechischen Pilsen hatte vor einer Woche entschieden, dass Liebich nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Während der Verhandlung gab die Verurteilte an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, da sie unter anderem befürchte, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Ein erster Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin wurde noch vor Ort abgelehnt.
Festnahme und Haftbedingungen
Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Krasna bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden. Derzeit sitzt sie in sogenannter Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Haftbedingungen dort gelten als hart: In der Anstalt sind mehr als 1200 Häftlinge untergebracht – darunter auch Schwerverbrecher. Es handelt sich überwiegend um ein Männergefängnis, es gibt jedoch vereinzelt Insassinnen. In Tschechien ist die Überbelegung der Haftanstalten ein großes Problem.
Zeitlicher Ablauf und mögliche nächste Schritte
Seit der Festnahme läuft eine Frist von 60 Tagen für eine Entscheidung über die Auslieferung. Diese Frist dürfte nach Angaben des Gerichtssprechers um weitere 30 Tage verlängert werden. Sollten die Beschwerden abgelehnt werden, kann es schnell gehen: Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Es ist anzunehmen, dass nach Eintreten der Rechtskraft nur wenige Tage vergehen, bis Liebich ausgeliefert wird.
Vorherige Verurteilung und Geschlechtsänderung
Die Rechtsextremistin wurde in Deutschland im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten dies für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.



