Tschechisches Gericht ordnet Auslieferung von Neonazi Liebich an
Auslieferung von Neonazi Liebich angeordnet

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebisch soll von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Landgericht im tschechischen Pilsen angeordnet. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht ausgeliefert werden zu wollen. Nun hat sie einige Tage Zeit, um Beschwerde gegen die Entscheidung einzureichen. Die Auslieferung ist also noch nicht rechtskräftig.

Rechtsmittel möglich

Über eine mögliche Beschwerde von Liebich müsste das Oberlandesgericht in der tschechischen Hauptstadt Prag entscheiden. Auch die tschechische Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, sich zu beschweren. Vor Verkündung der Entscheidung hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt.

Festnahme im April

Neonazi Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden. Vor dem Landgericht in Pilsen hatte Liebich ausgesagt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Derzeit sitzt die 55-Jährige in sogenannter vorläufiger Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Bedingungen dort gelten als hart.

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Schnelle Auslieferung möglich

Nachdem Liebich die Auslieferung nach ihrer Festnahme in Tschechien zum ersten Mal abgelehnt hatte, hat die auf deutscher Seite für den Fall zuständige Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt einen Antrag auf Auslieferung gestellt. Darüber hat nun das Landgericht Pilsen entschieden. Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Es ist anzunehmen, dass nach Eintreten der Rechtskraft nur wenige Tage vergehen, bis Liebich ausgeliefert wird.

Ein Gerichtssprecher erklärte der Nachrichtenagentur AFP, dass Liebich nun drei Tage Zeit habe, um gegen das Urteil Berufung einzulegen. Andernfalls werde die umstrittene Rechtsextremistin „innerhalb von zehn Tagen“ an Deutschland überstellt.

Geschlechtsänderung nach Verurteilung

Die Rechtsextremistin wurde in Deutschland im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen, nachdem zuvor das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten war. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Der geänderte Geschlechtseintrag führte dazu, dass Liebich ihre Haft in einem Frauengefängnis hätte verbüßen müssen.

Zu ihrem Haftantritt in einem Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz war Liebich im August vergangenen Jahres allerdings nicht erschienen. Der Fall löste eine heftige Debatte über die Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes aus. Bürgerrechts- und Transgenderorganisationen äußerten die Vermutung, dass es sich bei Liebichs Verhalten um eine gezielte Provokation gegen das neue Gesetz handeln könnte. Zudem wurde vermutet, dass es sich um Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes handeln könnte. 2022 hatte Liebich Teilnehmende einer Pride-Parade als „Parasiten der Gesellschaft“ bezeichnet.

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